Pro Landesstelle der AUVA besteht ein Leistungsausschuss, dessen Mitglieder vom Vorstand bestimmt werden.
Es handelt sich um je einen Vertreter der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressenvertretungen.
Er ist zuständig für die Beschlüsse über die Anerkennung oder Ablehnung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und die Zuerkennung, Abänderung und Ablehnung von Leistungen aus der sozialen Unfallversicherung nach dem ASVG.
Arbeitgebervertreter
- Dr. Andreas Dänemark, Wien
Stv.: Mag. Peter Maska, Wien
Arbeitnehmervertreter
- Anton Hiden, Wien
Stv.: Michael Hawelka, Berndorf