Die Rente dient der Entschädigung nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit.
Sie soll helfen, die Minderung der Erwerbsfähigkeit und die Mehrbelastung durch Behinderung auszugleichen und den Lebensstandard der Versehrten oder ihrer Hinterbliebenen zu sichern.
Entscheidend für die Höhe der Rente ist der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Voraussetzung:
- MdE von mindestens 20 Prozent durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit
- über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten nach Eintritt des Versicherungsfalls.
Abweichungen:
Bei Renten nach der Generalklausel muss die MdE mindestens 50 Prozent betragen.
Berufskrankheit und Generalklausel
Auch bei Schülerinnen und Schülern muss die MdE mindestens 50 Prozent betragen.
Nur bei Unfällen im Rahmen eines vorgeschriebenen Praktikums reichen mindestens 20 Prozent wie bei Erwerbstätigen.
Unfallversicherung bei Praktikum
Unfälle im Rahmen der individuellen Berufs(bildungs)orientierung dagegen gelten als Schülerunfälle.