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Zutrittsregelungen für AUVA-Einrichtungen


Ab 01.05.2023 entfällt für unsere Patienten:Patientinnen und Besucher:innen, während des Aufenthalts in unserer Gesundheitseinrichtung, die Verpflichtung des Tragens eines Mund- und Nasenschutzes!

Auf Basis der jeweiligen Hausordnung kann aber anlassspezifisch, unabhängig der stattgehabten Pandemiesituation, auch in Zukunft vorübergehend eine Maskenpflicht ausgesprochen werden.

Besucher:innen 

Bitte beachten Sie die gültigen Besuchszeiten und die Hausordnung der Gesundheitseinrichtung!

Pro Tag sind bis zu 3 Besucher:innen pro Patient:in möglich!

Bei kritischem Zustand, im Rahmen der Palliativversorgung und bei Kleinkindern wird nach Rücksprache von dieser Regelung Abstand genommen.

Begleitperson

Pro Zutritt ist eine Begleitperson möglich.


Den Anweisungen des Personals der AUVA-Gesundheitseinrichtungen ist Folge zu leisten.  

Wir bitten um Ihr Verständnis!