DRUCKEN

Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO


Gemäß Art. 15 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben alle Betroffenen, die ihre Identität nachweisen, das Recht auf Auskunft über die zu ihrer Person verarbeiteten Daten. Die Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO ist unentgeltlich zu erteilen, wenn im laufenden Jahr noch kein gleichlautendes Auskunftsersuchen an den Verantwortlichen gestellt wurde.

Die AUVA hat aus Datenschutzgründen keine Möglichkeit einer zentralen Datenabfrage, daher bitten wir in Bezug auf Auskunftsbegehren um Ihre Mithilfe, in welcher Art und Weise und welcher Organisationseinheit der AUVA gegenüber Sie als Kunde/Kundin bzw. Betroffener/Betroffene, Patient/Patientin, Lieferant/Lieferantin oder Sonstiger/Sonstige in Erscheinung getreten sind.

Formular "Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO" (PDF, 805 KB)