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Holzstaub


Chemische Formel

nicht anwendbar

Kennzeichnung

nicht verpflichtend, da dieser Stoff erst im Zuge des Arbeitsprozesses entsteht

Aussehen

Staub unterschiedlicher Körnung

Geruch

charakteristisch nach Holz

Eigenschaft

nicht wasserlöslich

Vorkommen

Bei allen stauberzeugenden Arbeiten mit Holz

Grenzwert

Technische Richtkonzentration (TRK):

  • Tagesmittelwert (TMW): 2mg/m3
  • Kurzzeitwert (KZW): nicht festgelegt


Der Grenzwert von 2mg/m3 gilt nicht bei Arbeiten mit Maschinen, die in § 16 Abs. 3 GKV angeführt sind.
Bei diesen gilt für Weichholzstaub (Stäube von Nadelhölzern) ein Grenzwert von 5mg/m3. Für Hartholzstaub (Stäube von Laubhölzern) gilt ein Grenzwert von 3mg/m³ bis 17. Jänner 2023. Für Arbeiten an diesen Holzbearbeitungsmaschinen gilt sowohl ein  Minimierungsgebot als auch die Verpflichtung zum Tragen von Atemschutz (empfohlen sind lt. Arbeitsinspektion FFP2-Masken).

Aufnahmewege

Einatmen, Hautkontakt

Wirkung

  • akut: 
    • Reizung der Atemwege, Reizhusten
  • chronisch: 
    • sensibilisierend (vor allem Tropenhölzer)
    • Lungenerkrankungen (Asthma bronchiale und EAA)
    • Je nach Holzart eindeutig krebserzeugend bzw. mit begründetem Verdacht auf krebserzeugendes Potential.

Krebsart

Adenokarzinome vom intestinalen Typ im Bereich der Nasenhöhle und Nasennebenhöhle

Branchen

Bau- und Baunebengewerbe

Holzverarbeitung

Links

www.auva.at/holz

Leitfaden Holzstaub (www.arbeitsinspektion.gv.at)

TRGS 553 Holzstaub (www.baua.de)

Checkliste für staubarme Arbeitsbereiche in Tischlereien, bei Möbelherstellern und Holzverarbeitern (www.baua.de)