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Formaldehyd


Chemische Formel

HCHO

Kennzeichnung

Kennzeichnung nach CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) mit Signalwort, Piktogrammen und H-Sätzen (Hazard-Statement).

Signalwort:

Gefahr

Piktogramme:

 Piktogramm GHS06 Totenkopf mit gekreuzten Knochen  Piktogramm GHS08 GesundheitsgefahrPiktogramm GHS05 Ätzwirkung


H-Sätze:

  • H301: Giftig bei Verschlucken.
  • H311: Giftig bei Hautkontakt.
  • H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
  • H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
  • H331: Giftig bei Einatmen.
  • H335: Kann die Atemwege reizen.
  • H341: Kann vermutlich genetische Defekte verursachen.
  • H350: Kann Krebs erzeugen.
  • H370: Schädigt die Organe.

Aussehen

gasförmig, handelsüblich als wässrige Lösung

Geruch

stechend

Eigenschaft

gut wasserlöslich

Vorkommen

  • als Produkt (Formalin, Formol, Methanal, Lösung nach Lillie, Formaldehyd-Lösung, in Desinfektionsmitteln)
  • entsteht bei der Kernherstellung aus Phenol-Formaldehyd-Harzen
  • als Depotstoffe oder Abspalter

Grenzwert (MAK)

  • Tagesmittelwert (TMW) 0,3 ppm
  • Kurzzeitwert (KZW) 0,6 ppm Mow


Aktuell gilt in Österreich der genannte Grenzwert als Tagesmittelwert (8 h Beurteilungszeitraum).

Als Momentanwert gilt 0,6 ppm mit einem Beurteilungszeitraum von 15 Minuten. Dieser darf innerhalb von 8 Stunden in Summe maximal für eine Stunde erreicht werden, wobei die maximale durchgehende Expositionszeit 15 Minuten beträgt. Der Momentanwert darf zu keiner Zeit überschritten werden und über 8 Stunden muss im Schnitt wieder der TMW eingehalten werden. Bei Überschreitungen des Momentanwertes gilt die Ausnahme vom Umluftverbot nicht.

Aufnahmewege

Einatmen, Hautkontakt, Verschlucken

Wirkung

akut und chronisch (giftig, ätzend, kann Allergien auslösen, krebserzeugend, kann genetische Defekte verursachen)

  • ab 0,01 ppm: erste Reizungen der oberen Atemwege
  • 1,6–3 ppm: Stechen in der Nase, im Rachenraum und in den Augen
  • bis 20 ppm: zusätzliches Unbehagen und Tränenfluss, Husten und starkes Brennen der Schleimhäute
  • ab 30 ppm: toxisches Lungenödem (Lebensgefahr!)

Krebsart

z. B. Nasen- und Rachentumore

Branchen

Gesundheitseinrichtungen

Holzverarbeitung

Kunststoffverarbeitung

Metallbe- und -verarbeitung