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Firmenseminar "Auffrischungskurs - Sicherer Umgang mit Giften"


Seminarziel

Laut § 4 der Giftverordnung müssen Personen, die die für den sachgerechten und sicheren Umgang mit Giften die erforderlichen Kenntnisse durch einen Kurs erworben haben, regelmäßig, längstens jedoch alle vier Jahre, auf dem aktuellen Wissenstand gehalten werden. Durch diesen Kurs kann der Nachweis des aktuellen Wissenstandes erbracht werden.

Zielgruppe

Alle, die als Giftbeauftragter:-beauftragte und/oder Giftbezugsberechtigter:-berechtigte tätig sind und einen Auffrischungskurs benötigen.

Seminarinhalte

  • Geltende Regelungen: Chemikaliengsetz, Giftverordnung, CLP, REACH
  • Schutzmaßnahmen nach ASchG: Substitutionsprüfung, Minimierungsgebot, Rangfolge der Schutzmaßnahmen etc.
  • Sicherheitsdatenblatt und Betriebsanweisungen
  • Erforderliches Mitwirken durch Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner:innen
  • Informationsquellen, neue Erkenntnisse der Ersten Hilfe
  • Häufige Fehler und Unfälle beim Umgang mit Giften

Info und Anmeldung

Termin und Ort - auf Anfrage