Bei Tod durch eine Dienstbeschädigung ist ein Teilersatz der Bestattungskosten vorgesehen. Dieser beträgt ein Fünfzehntel der Bemessungsgrundlage.
Die Auszahlung erfolgt an denjenigen, der die Bestattungskosten trägt.
Bei Tod durch eine Dienstbeschädigung ist ein Teilersatz der Bestattungskosten vorgesehen. Dieser beträgt ein Fünfzehntel der Bemessungsgrundlage.
Die Auszahlung erfolgt an denjenigen, der die Bestattungskosten trägt.