Wer kann AUVAfit nutzen?
Unternehmen aller Größen und Branchen,
- die ihre Arbeitsplatzqualität verbessern möchten;
- deren Beschäftigte bei der AUVA versichert sind*;
- die keine SV-Beitragsrückstände aufweisen;
- die die Arbeitnehmer:innenschutz-Standards erfüllen.
Welche Voraussetzungen gibt es?
- Pro teilnehmendem Unternehmen kann AUVAfit von einer Abteilung oder Gruppe mit maximal 50 Beschäftigten ODER für die Analyse von maximal sechs aufgabenunterschiedlichen Arbeitsplätzen österreichweit genutzt werden.
- Planung und Vertragsabschluss erfolgen gemeinsam mit der Geschäftsführung.
- Ein reibungsloser Projektablauf mit der Steuerungsgruppe muss gewährleistet sein (interne Projektleitung mit ausreichenden Kompetenzen, ausreichenden Ressourcen etc.).
- Die Bereitschaft zur Wirksamkeitsanalyse nach Abschluss des Projekts muss gegeben sein.
Welche Kosten fallen an?
- Die AUVA übernimmt derzeit die Projektkosten.*
- Kosten für Investitionen in Maßnahmen, die im Rahmen eines AUVAfit-Projekts vorgeschlagen werden, sind vom Unternehmen selbst zu tragen.
* Bei Interesse zur Durchführung eines AUVAfit-Projekts in Betrieben, deren Beschäftigte nicht nur bei der AUVA unfallversichert sind, kann auf Anfrage ein individuelles kostenpflichtiges Angebot erstellt werden.
Ist mit AUVAfit die Evaluierung psychischer Belastung abgedeckt?
- Nein, da die Voraussetzung für die Teilnahme an AUVAfit die Erfüllung der Arbeitnehmer:innenschutz-Standards ist – so auch das Vorhandensein der Grundevaluierung. AUVA-fit kann allerdings dazu genutzt werden, an den Ergebnissen der Evaluierung psychischer Belastung, zum Beispiel an einem speziellen Belastungsfaktor, weiterzuarbeiten.
- Nein, weil abhängig von der Fragestellung unter Umständen nicht alle geforderten Dimensionen erfasst werden.
- Nein, weil AUVAfit nicht dem ganzen Betrieb, sondern einer Einheit oder Abteilung mit maximal 50 Beschäftigten oder sechs aufgabenunterschiedlichen Arbeitsplätzen zur Verfügung steht.