Das Entlassungsmanagement ist für jene Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörigen bzw. Vertrauenspersonen eingerichtet, die einen erhöhten Betreuungs- und/oder Versorgungsbedarf nach dem stationären Aufenthalt haben.
Aufgaben des Entlassungsmanagements
- Einschätzung einer notwendigen Unterstützung bzw. des Pflegebedarfs in Abstimmung mit den Patientinnen und Patienten und/oder deren Angehörigen bzw. Vertrauenspersonen.
- Beratungsgespräche über Versorgungsmöglichkeiten nach dem Krankenhausaufenthalt.
- Organisation von ambulanten Diensten und Weitergabe von notwendigen Informationen über die zu versorgende Person an die betreuende Institution.
- Beratung über Organisation von Hilfsmitteln und Heilbehelfen
- Beratung über und Unterstützung bei der Antragstellung für Akutgeriatrie, Langzeitpflege, Kurzzeitpflege und Pflegegeld.
- Information und bei Bedarf Anregung einer notwendigen Sachwalterschaft.
- Anleitung in pflegerischer Hinsicht (Lagerungen, Anlegen von Verbänden, Umgang mit Hilfsmitteln etc.)