Voraussetzung
Die teilnehmenden Personen sollen an Chlorgasanlagen beschäftigt oder für diese Tätigkeit verantwortlich sein.
Ziel des Kurses
Die Teilnehmenden sollen mit den Bestimmungen des Bäderhygienegesetzes und den Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzes vertraut gemacht werden.
Die fachliche Qualifikation gemäß GiftV (BGBl. 229/2016), § 4 Abs. 4, wird mit diesem Kurs nicht erworben.
Die teilnehmenden Personen werden vor allem in die Lage versetzt:
- einen sicherheitstechnisch einwandfreien Betrieb der Chlorgasanlage zu ermöglichen.
- bei Chlorgasaustritt rasche und wirksame Hilfsmaßnahmen zu setzen.
Info und Anmeldung
Nächster Termin wird bekannt gegeben.