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Lungenfunktionsmessung



Die Lungenfunktionsmessung gliedert sich in 2 Untersuchungsabschnitte, die Spirometrie und die Bodyplethysmographie, und wird in einer Kabine durchgeführt. Eine Spirometrie ist die Messung der Atemvolumina. Gemessen wird die Vitalkapazität, das ist das Volumen, das maximal ein- und ausgeatmet werden kann. Weiters die Einsekundenkapazität, das ist das Volumen, das in einer Sekunde ausgeatmet werden kann. Die Messung erfordert die maximale Mitarbeit des Probanden.
Die Bodyplethysmographie ist eine Methode um die gesamte im Brustkorb befindliche Luftmenge zu bestimmen.

In der Landesstelle Wien liegt der Schwerpunkt der Untersuchungen im Bereich der Berufskrankheiten. Hier werden neben der Spirometrie und Bodyplethysmographie auch Provokationsuntersuchungen zur Feststellung einer bronchialen Überempfindlichkeit gegenüber bestimmten, am Arbeitsplatz vorkommenden Substanzen durchgeführt.

Auch zur Feststellung in wie weit die Atemkapazität eines Unfallopfers nach einem Arbeitsunfall noch eingeschränkt ist, benötigt man die Lungenfunktionsmessung.

Die Ergospirometrie und die Blutgasanalyse dienen der Beurteilung der körperlichen Leistungsfähigkeit von Atmung und Kreislauf zur Einschätzung einer eventuell verminderten Erwerbsfähigkeit.