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Sicherheitstechnische Betreuung


Die Sicherheitsfachkräfte unterstützen den Arbeitgeber bei der Umsetzung der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung.

Durch Unterstützung

  • bei der Planung von Arbeitsstätten
  • bei der Beschaffung oder Änderung von Arbeitsmitteln
  • bei der Einführung oder Änderung von Arbeitsverfahren und bei der Einführung von Arbeitsstoffen
  • bei der Erprobung und Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung
  • in arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen und sonstigen ergonomischen und arbeitshygienischen Fragen, insbesondere der Gestaltung der Arbeitsplätze und des Arbeitsablaufes,
  • bei der Organisation des Brandschutzes und von Maßnahmen zur Evakuierung
  • bei der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren (Evaluierung),
  • bei der Festlegung von Maßnahmen zur Gefahrenverhütung (Evaluierung)
  • bei der Organisation der Unterweisung und bei der Erstellung von Betriebsanweisungen
  • bei Verwaltungsverfahren im Sinne des 8. Abschnittes ASchG (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz)