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Arbeitsmedizinische Betreuung


Die Arbeitsmediziner/innen unterstützen den Arbeitgeber bei der Umsetzung des Gesundheitsschutzes, der auf die Arbeitsbedingungen bezogenen Gesundheitsförderung und der menschengerechten Arbeitsgestaltung.

Durch Unterstützung

  • in allen Fragen der Erhaltung und Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz und der Verhinderung arbeitsbedingter  Erkrankungen,
  • bei der Planung von Arbeitsstätten,
  • bei der Beschaffung oder Änderung von Arbeitsmitteln,
  • bei der Einführung oder Änderung von Arbeitsverfahren und bei der Einführung von Arbeitsstoffen,
  • bei der Erprobung und Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung,
  • in arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen und sonstigen ergonomischen und arbeitshygienischen Fragen, insbesondere der Gestaltung der Arbeitsplätze und des Arbeitsablaufes,
  • bei der Organisation der ersten Hilfe,
  • in Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsprozess,
  • bei der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren (Evaluierung),
  • bei der Festlegung von Maßnahmen zur Gefahrenverhütung (Evaluierung),
  • bei der Organisation der Unterweisung und bei der Erstellung von Betriebsanweisungen und
  • bei Verwaltungsverfahren im Sinne des 8. Abschnittes ASCHG (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz)