Dieses Merkblatt soll einerseits den Überlassern (Arbeitgeber im Sinne des ASVG) und den Beschäftigern (Arbeitgeber im Sinne des ASchG) zur Unterweisung und andererseits den Beschäftigten zum besseren Verständnis dienen.
Dieses Merkblatt soll einerseits den Überlassern (Arbeitgeber im Sinne des ASVG) und den Beschäftigern (Arbeitgeber im Sinne des ASchG) zur Unterweisung und andererseits den Beschäftigten zum besseren Verständnis dienen.