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Selbstverwaltung


Das regionale geschäftsführende Organ ist der Landesstellenausschuss. Die Interessenvertretungen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer der Bundesländer Wien, Niederösterreich und Burgenland nominieren die Vertreter der Versicherten.

Im Sinne der Versichertennähe wird durch diese Organisationsform die Selbstverwaltung optimal genützt.