Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sieht eine regelmäßige sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung aller Beschäftigten vor. Diese Betreuung kann für Arbeitsstätten mit bis zu 50 Beschäftigten (max. Betriebsgröße 250 Beschäftigte) kostenlos von der AUVA angefordert werden.
Wenn Sie die kostenlose Betreuung in Anspruch nehmen wollen, wenden Sie sich bitte an das für Ihren Betriebsstandort zuständige AUVAsicher-Präventionszentrum:
Burgenland
Kärnten
Präventionszentrum Klagenfurt am Wörthersee