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Unfallheilbehandlung


Rettungshubschrauber im Landeanflug

Die AUVA-Unfallkrankenhäuser sind ein wesentlicher Teil der Traumaversorgung in Österreich

Mit vier Unfallkrankenhäusern und einem Traumazentrum leistet die AUVA an sieben Standorten regional, aber auch überregional einen wesentlichen Beitrag zur Leistungsfähigkeit des österreichischen Gesundheitssystems.

Die AUVA ist sich daher auch während der Corona-Pandemie ihrer Verantwortung für die Patientinnen und Patienten bewusst. In enger Abstimmung mit den Krankenhausträgern der Länder nehmen wir unsere Rolle als Betreiber spezialisierter Unfallspitäler verstärkt wahr, um die allgemeinen Spitäler zu entlasten und so alle Kräfte für die Krisenbewältigung zu bündeln.

Konkret haben wir im Salzburger Zentralraum alle unfallchirurgischen Fälle von den Landeskliniken übernommen. Das bedeutet, unsere Ärztinnen und Ärzte gemeinsam mit unseren Pflegekräften helfen allen Menschen im Falle eines Unfalles. Dieses Beispiel zeigt, dass durch das Zusammenwirken der politisch und medizinisch Verantwortlichen alle notwendigen Maßnahmen gesetzt werden, um die Krise zu bewältigen.

Auch unter diesen schwierigen Bedingungen muss die Gesundheit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestmöglich geschützt werden, andernfalls könnte diese aktuell so wichtige Leistung nicht dauerhaft erbracht werden. Um die Weiterverbreitung von Covid-19 einzudämmen und unser Personal zu schützen, werden Patientinnen und Patienten daher in unseren Krankenhäusern vorab auf Symptome untersucht und mit Masken ausgestattet. 

Die AUVA bedankt sich bei ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für deren Engagement und Durchhaltevermögen in herausfordernden Zeiten.



Unfallheilbehandlung im eigentlichen Sinn ist die Behandlung nach Arbeitsunfällen, die der Unfallversicherungsträger direkt in eigenen Einrichtungen durchführen lässt. Moderne Unfallheilbehandlung ist eine Kernaufgabe der AUVA. Sie hat flächendeckend in ganz Österreich ein Netz von hochspezialisierten Unfallkrankenhäusern geschaffen. 

Die Unfallheilbehandlung soll die durch den Arbeitsunfall oder die Berufskrankheit hervorgerufene Gesundheitsstörung oder Behinderung mit allen geeigneten Mitteln beseitigen oder zumindest bessern, und eine Verschlimmerung von Verletzungs- oder Erkrankungsfolgen verhüten.