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13.03.2024: AUVA-Traumazentrum Wien, Standort Brigittenau - Gemeinsame Einigung mit Betriebsrat im Sinne der Mitarbeiter:innen


Nach intensiven, aber konstruktiven Gesprächsrunden wurde am Mittwochnachmittag eine Einigung über die Sozialvereinbarung, die im Zuge der Leistungsverlagerung des AUVA-Traumazentrums Wien, Standort Brigittenau entworfen wurde, zwischen der AUVA-Generaldirektion und dem Zentralbetriebsrat der AUVA, dem Betriebsrat der AUVB GmbH sowie den Betriebsräten der Standorte Brigittenau und Meidling erzielt.

AUVA-Generaldirektor Mag. Alexander Bernart und Zentralbetriebsratsvorsitzender Dipl.-Wirtsch.Ing.(FH) Erik Lenz (Copyright: Maximilian Skanda) Im Bild:
AUVA-Generaldirektor Mag. Alexander Bernart und Zentralbetriebsratsvorsitzender Dipl.-Wirtsch.Ing.(FH) Erik Lenz
(Copyright: Maximilian Skanda)


Die Sozialvereinbarung regelt eine Reihe von Abfederungs- und Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere für die Mitarbeiter:innen des Standorts Brigittenau des AUVA-Traumazentrums Wien, unter anderem, dass es keine Schlechterstellung geschweige denn Kündigungen von Mitarbeitern:Mitarbeiterinnen im Rahmen der Leistungsverlagerung geben wird. 

Zwischen dem Generaldirektor und dem Zentralbetriebsrat wurde vereinbart, dass die Sozialvereinbarung dem Verwaltungsrat – dem geschäftsführenden Gremium der AUVA – in seiner Sitzung am kommenden Mittwoch zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

Darüber hinaus konnte in weiteren wesentlichen Punkten eine Einigung erzielt werden.

Die Betriebsratskörperschaft hat den Streikbeschluss aufgehoben; es kommt daher zu keinem Streik am Standort Brigittenau/Lorenz Böhler.

Wie berichtet werden die stationären Leistungen an dislozierte Standorte verlagert. Für selbstkommende Patienten:Patientinnen verbleibt auch weiterhin eine Erstuntersuchungsambulanz am Standort Brigittenau.

Derzeit wird seitens der AUVA intensiv an einer Übergangslösung für die Jahre 2025-2030 gearbeitet, um die Mitarbeiter:innen des Standorts Brigittenau so rasch wie möglich wieder an einem gemeinsamen Standort zusammenzuführen. Neben der Suche nach einem geeigneten Standort für ein Containerspital bzw. ein Bauwerk in Modulbauweise wird auch geprüft, ob eine brandschutztechnische Ertüchtigung des bestehenden Standortes für den Zeitraum ab der Absiedelung des Betriebs bis Ende 2024 möglich ist.

„Wir sind sehr froh darüber, dass wir nach mehreren intensiven Gesprächsrunden einen Abschluss erzielt haben, der einerseits unseren Mitarbeitern:Mitarbeiterinnen die von unserer Seite stets zugesicherte Arbeitsplatzgarantie nun auch in schriftlicher Form gibt, andererseits unseren Patienten:Patientinnen auch nach der Leistungsverlagerung medizinische Versorgung auf höchstem Niveau garantiert“, so Alexander Bernart, Generaldirektor der AUVA.

„Ich freue mich sehr über die Einigung, die wir gemeinsam für unsere Kollegen:Kolleginnen des Standortes Brigittenau erzielt haben“, pflichtet Erik Lenz, Zentralbetriebsratsvorsitzender der AUVA, bei.

„Dialog wird immer der gemeinsame Weg sein – gerade in einer solch hochkomplexen Thematik wie der Absiedelung eines beinahe kompletten Spitals ohne Vorbereitung innerhalb von nur vier Wochen”, betonen Bernart und Lenz unisono.



Rückfragehinweis:

AUVA - Allgemeine Unfallversicherungsanstalt
Christoph Luke
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

kommunikation@auva.at