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Öffentliche Interessentensuche Grundstücke


Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke

Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt – AUVA - beabsichtigt, die in ihrem Eigentum stehenden land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke in Klosterneuburg/Kierling/Kritzendorf mit einer gesamten Grundstücksfläche von 936.701 m² zu veräußern. Die gesamte Grundstücksfläche wurde in vier Komplexe eingeteilt; bevorzugt werden die Komplexe gemeinsam veräußert. Die AUVA behält sich jedoch vor, einzelne Komplexe zu veräußern.

 

Der Mindestkaufpreis aller land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke beträgt € 3.892.000, --.

 

Die AUVA lädt Interessenten ein, bis spätestens 06.11.2023, 14:00 Uhr ein verbindliches und mit einem entsprechenden Finanzierungsnachweis versehenes Anbot, mit einer Laufzeit von zumindest neun Monaten abzugeben. 

Sämtliche Anbote sind ausnahmslos per Post oder per Boten in einem verschlossenen Kuvert an die Notariatskanzlei Mag. Albert Kristl, Leopoldauerstraße 9/2, 2201 Gerasdorf bei Wien, zu übermitteln. 

Die Kuverts haben mit der Aufschrift „Kaufanbot Grundstücke / AUVA” versehen zu sein, sodass diese jedenfalls – ohne die Kuverts zu öffnen – als Kaufanbote für die gegenständliche Liegenschaft erkannt werden können.

Jedes Kaufanbot hat – neben der Höhe des gebotenen Kaufpreises – die ausdrückliche Bestätigung zu beinhalten, dass ein allfällig auf Basis dieses Anbots abzuschließender Kaufvertrag exakt dem sämtlichen Interessenten zur Kenntnis gebrachten Kaufvertragstext entsprechen wird. Kaufanbote, die diesen Anforderungen nicht entsprechen werden seitens der Verkäuferin nicht weiter berücksichtigt.

 

Interessenten, welche im Auftrag Dritter handeln, haben den Namen des Auftraggebers bekannt zu geben. Ansprüche gegenüber der AUVA auf Vermittlungsprovisionen sowie Maklergeschäfte werden ausdrücklich ausgeschlossen. Ansprüche jedweder Art von Interessenten, insbesondere wegen „culpa in contrahendo” sowie auf einen Ersatz für frustrierte Anwendungen werden ebenfalls ausdrücklich ausgeschlossen. Durch die Entgegennahme der Anbote erwachsen der AUVA keine wie immer gearteten Verpflichtungen. So steht es der AUVA insbesondere in jedem Fall frei, die Interessentensuche ohne Angabe von Gründen zu beenden. 

Ein eventueller Verkauf ist an sämtliche behördliche Genehmigungen betreffend Grundverkehr sowie in jedem Fall an die Beschlussfassung der zuständigen Organe der AUVA gebunden!

 


Nähere Informationen können mittels einer Vereinbarung (pdf-Datei nachstehend) angefordert werden. Die Vereinbarung ist ausgefüllt und rechtsgültig gezeichnet an uns zu senden.

 

per Post:

Allgemeine Unfallversicherungsanstalt
zH HGD-HLS
Wienerbergstr. 11
1100 Wien

 

per E-Mail:

HLS@auva.at