So profitieren Sie vom AUVAsicher-Beratungsbericht:
- Der Bericht dient Ihnen als Beleg für die gesetzlich vorgeschriebene präventivdienstliche Betreuung gemäß §78a ASchG.
- Wir verzichten auf allgemeine Floskeln und bringen komplexe Inhalte präzise und übersichtlich auf den Punkt.
- Unser Bericht ist auf Ihren Betrieb und Ihre Anforderungen/Fragestellungen angepasst.
- In Ihrem Bericht finden Sie
- eine Auflistung von Verbesserungsvorschlägen zum Arbeitnehmer:innenschutz,
- priorisierte Impulse zur Verbesserung im Zusammenhang mit den Arbeitsbedingungen (wie z. B. Lärm, Licht, Staub etc.) sowie Empfehlungen zur persönlichen Schutzausrüstung
- und eine beispielhafte Aufzählung von Ihnen bereits umgesetzter Arbeitnehmer:innenschutzmaßnahmen.
- Wir geben Rechtssicherheit! Sie können auf die rechtliche Expertise unserer Präventivfachkräfte vertrauen.
- Im Zuge unserer Betreuung werden Sie über relevante gesetzliche Neuerungen informiert, die im Bericht stichwortartig aufgelistet sind.
- Für Ihre speziellen Problemstellungen verweisen wir auf die dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen und führen spezielle AUVA-Publikationen an, damit Sie in Ruhe alles nachlesen können.
- Am Ende jeder Beratung vor Ort erfolgt ein mündliches Resümee. Im Zuge dessen wird der Beratungsbericht mit den für Sie wesentlichen Inhalten erstellt und übermittelt.
- Wir bieten verschiedene, speziell an Ihre Anliegen angepasste Lösungsvorschläge und empfehlen Ihnen konkret erprobte oder gleichwertige Maßnahmen zur Problemlösung.
- Für den Fall, dass komplexe Problemstellungen eine genauere Recherche verlangen, erhalten Sie in späterer Folge unsere Lösungsvorschläge.
- Wir von AUVAsicher sind Ihr Ansprechpartner bei allen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanliegen!