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Individueller Beratungsbericht


So profitieren Sie vom AUVAsicher-Beratungsbericht:

  • Der Bericht dient Ihnen als Beleg für die gesetzlich vorgeschriebene präventivdienstliche Betreuung gemäß §78a ASchG.
  • Wir verzichten auf allgemeine Floskeln und bringen komplexe Inhalte präzise und übersichtlich auf den Punkt.
  • Unser Bericht ist auf Ihren Betrieb und Ihre Anforderungen/Fragestellungen angepasst.
  • In Ihrem Bericht finden Sie
    • eine Auflistung von Verbesserungsvorschlägen zum Arbeitnehmer:innenschutz,
    • priorisierte Impulse zur Verbesserung im Zusammenhang mit den Arbeitsbedingungen (wie z. B. Lärm, Licht, Staub etc.) sowie Empfehlungen zur persönlichen Schutzausrüstung
    • und eine beispielhafte Aufzählung von Ihnen bereits umgesetzter Arbeitnehmer:innenschutzmaßnahmen.
  • Wir geben Rechtssicherheit! Sie können auf die rechtliche Expertise unserer Präventivfachkräfte vertrauen.
  • Im Zuge unserer Betreuung werden Sie über relevante gesetzliche Neuerungen informiert, die im Bericht stichwortartig aufgelistet sind.
  • Für Ihre speziellen Problemstellungen verweisen wir auf die dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen und führen spezielle AUVA-Publikationen an, damit Sie in Ruhe alles nachlesen können.
  • Am Ende jeder Beratung vor Ort erfolgt ein mündliches Resümee. Im Zuge dessen wird der Beratungsbericht mit den für Sie wesentlichen Inhalten erstellt und übermittelt.
  • Wir bieten verschiedene, speziell an Ihre Anliegen angepasste Lösungsvorschläge und empfehlen Ihnen konkret erprobte oder gleichwertige Maßnahmen zur Problemlösung.
  • Für den Fall, dass komplexe Problemstellungen eine genauere Recherche verlangen, erhalten Sie in späterer Folge unsere Lösungsvorschläge.
  • Wir von AUVAsicher sind Ihr Ansprechpartner bei allen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanliegen!