Patienten:Patientinnen, Begleitpersonen und Besucher:innen müssen frei von COVID-19-Symptomen (z. B. Fieber, Husten oder Durchfall) sein.
Notfälle sind von dieser Regelung ausgenommen.
Für alle Personen gilt
- FFP2-Maskentragepflicht - während des Aufenthaltes in unseren Gesundheitseinrichtungen.
Ausgenommen:- Schwangere
- Personen, mit einem ärztlichen Attest, das von der Maskenpflicht befreit.
- Händedesinfektion
Regelung für Patienten:Patientinnen
- Es sind keine PCR-Testungen mehr erforderlich.
Regelungen für Besucher:innen
Bitte beachten Sie die Besuchszeiten!
Es sind maximal 3 Besucher:innen pro Patient:in pro Tag möglich!
Im Sinne der Sicherheit der Patienten:Patientinnen bitten wir Sie, sowohl die Dauer als auch die Personenanzahl pro Tag für den Besuch Ihrer Angehörigen einzuschränken.
Ab 1.3.2023 ist in Wien das Vorzeigen eines PCR-Tests mit Gültigkeit von bis zu 72 Stunden (nur im Ausnahmefall mit Antigen-Test vor Ort) nicht mehr notwendig.
Begleitperson
Pro Zutritt ist eine Begleitperson möglich.
Den Anweisungen des Personals der AUVA-Gesundheitseinrichtungen ist Folge zu leisten.
Wir bitten um Ihr Verständnis!