Ausnahmen
Ausgenommen von Zugangsregelungen sind:
- Notfälle inkl. notwendiger Begleitperson
- Kinder unter 12 Jahre
Für alle Personen gilt
- FFP2-Maskentragepflicht - ausgenommen Schwangere und Personen, deren ärztliches Attest von einer Maskenpflicht befreit
- Händedesinfektion
- Abstand mindestens 2 Meter
Bei Infektionsverdacht betreten Sie nicht unsere Gesundheitseinrichtungen; rufen Sie 1450!
Zugangsbeschränkungen
Zugangsbeschränkungen bestehen für:
- Besucher:innen
- Begleitpersonen
- Terminambulante Patienten:Patientinnen (Nachbehandlung, Therapie)
Notwendige Nachweise
Ausnahmen von der Nachweispflicht gelten für:
- Begleitpersonen von Minderjährigen
- Besuch für Patienten:Patientinnen in kritischen Lebenssituationen (z. B. Unfälle mit Lebensgefahr) und von Palliativpatienten:-patientinnen
Für den Zutritt müssen folgende anerkannte Nachweise erbracht werden:
- Impfzertifikat
- oder Genesungszertifikat
- oder Testzertifikat
- Für Besucher:innen / Begleitpersonen in Wien: ein negatives PCR-Testzertifikat, dessen Gültigkeit nicht älter als 48 Stunden sein darf.
- Für Besucher:innen / Begleitpersonen in Oberösterreich: 3G-Regel
Für Genesene gilt:
- Bis 8 Wochen nach der COVID-19-Infektion sind Genesene bei Vorzeigen des Absonderungsbescheides von der PCR-Testung (AG-Testung) ausgenommen!
Diese Nachweise können sowohl in digitaler als auch in ausgedruckter Form vorgelegt werden.
Geimpft:
Mit von der Europäischen Arzneimittelkommission zentral zugelassenen Impfstoffen:
- Die erste Impfserie (2 Impfungen oder Genesung plus 1 Impfung) ist für 180 Tage gültig.
- Das Impfzertifikat der Booster-Impfung (3 Impfungen oder Genesung plus 2 Impfungen) ist 365 Tage gültig.
- Ausnahme: Für Personen unter 18 Jahren ist das Impfzertifikat über die erste Impfserie 210 Tage (also 7 Monate) lang gültig.
Genesen:
- Absonderungsbescheid nicht älter als 180 Tage
- Ärztliche Bescheinigung nicht älter als 180 Tage
Getestet:
- Negativer PCR-Test: in Wien max. 48 Stunden, in den Bundesländern max. 72 Stunden alt
- In den Bundesländern möglich: Behördlich anerkannter negativer Antigentest (max. 24 Stunden alt)
Hinweis:
Aufgrund der aktuellen CORONA-Situation und der hohen Inzidenzen können Kollegiale Führungen unserer AUVA-Einrichtungen in begründeten Fällen verschärfte Zutrittsregelungen erlassen.
Grundlagen dieser Regelungen:
- 156. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend grundlegende Basismaßnahmen, die zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ergriffen werden (2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung - 2. COVID-19-BMV)
- 16. Verordnung: 2. Wiener COVID-19-Basismaßnahmenbegleitverordnung