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Zutrittsregelungen für AUVA-Einrichtungen


Patienten:Patientinnen, Begleitpersonen und Besucher:innen müssen frei von COVID-19-Symptomen (z. B. Fieber, Husten oder Durchfall) sein.

Notfälle sind von dieser Regelung ausgenommen.

Für alle Personen gilt

  • FFP2-Maskentragepflicht - während des Aufenthaltes in unseren Gesundheitseinrichtungen.
    Ausgenommen:
    • Schwangere
    • Personen, mit einem ärztlichen Attest, das von der Maskenpflicht befreit.
  • Händedesinfektion 

Regelung für Patienten:Patientinnen

  • Es sind keine PCR-Testungen mehr erforderlich.

Regelungen für Besucher:innen 

Bitte beachten Sie die Besuchszeiten!

Es sind maximal 3 Besucher:innen pro Patient:in pro Tag möglich!

Im Sinne der Sicherheit der Patienten:Patientinnen bitten wir Sie, sowohl die Dauer als auch die Personenanzahl pro Tag für den Besuch Ihrer Angehörigen einzuschränken.

Ab 1.3.2023 ist in Wien das Vorzeigen eines PCR-Tests mit Gültigkeit von bis zu 72 Stunden (nur im Ausnahmefall mit Antigen-Test vor Ort) nicht mehr notwendig

Begleitperson

Pro Zutritt ist eine Begleitperson möglich.


Den Anweisungen des Personals der AUVA-Gesundheitseinrichtungen ist Folge zu leisten.  

Wir bitten um Ihr Verständnis!