Sicher lernen - Schutz für Schülerinnen und Schüler
Geschützt sind Unfälle, die mit der Ausbildung in einem ursächlichen Zusammenhang stehen. Beispiele: Teilnahme an Unterrichtsveranstaltungen, Exkursionen, Wandertagen, Sport- und Projektwochen oder schulbezogene Veranstaltungen sowie bei der individuellen Berufs(bildungs)orientierung.
Von den Versicherten werden keine Beiträge eingehoben; die Finanzierung erfolgt durch die AUVA und durch einen Beitrag aus dem Familienlastenausgleichsfonds.
Versichert sind rund 1 Millionen Schüler und Schülerinnen...
- an allgemein bildenden Pflichtschulen
- an berufsbildenden Schulen und Akademien
- an allgemein bildenden höheren Schulen
Bei Schülerinnen und Schülern ist die Staatsangehörigkeit für die Versicherung gleichgültig.
Versicherteninformation
Versicherteninformation - Schüler und Schülerinnen (334.2 KB)
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Beispiele von häufig gestellten Fragen zur jeweiligen Versichertengruppe:
FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Versichertengruppe Schüler und Schülerinnen
Kontakt
Steiermark und Kärnten
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Wien, Niederösterreich, Burgenland
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E-Mail: WLA-DE@auva.at