Optische Strahlung umfasst sichtbares Licht, Infrarot(IR)- und Ultraviolett(UV)-Strahlung. Der Laser gehört ebenso zu optischer Strahlung, wird aber aufgrund seiner besonderen sicherheitsrelevanten Eigenschaften extra behandelt (siehe Menüpunkt Laser).
Durch optische Strahlung sind Haut und Augen gefährdet. Dementsprechend sind Schutzmaßnahmen für diese Organe zu setzen. Rechtliche Vorgaben am Arbeitsplatz sind in der Verordnung optische Strahlung (VOPST) sowie in einschlägigen Regeln der Technik zu finden.
Informationsmaterialien
- Evaluierung
- Modell zur Evaluierung von Schweißumgebungen:
Evaluierung Schweißumgebung - www.eval.at
- Modell zur Evaluierung von thermischen Strahlern:
Evaluierung thermische Strahler - www.eval.at
- Evaluierung von Scheinwerfern in der Veranstaltungstechnik:
Evaluierung Scheinwerfer - www.eval.at
- Modell zur Evaluierung von Schweißumgebungen:
- Merkblätter
- M 013: UV-Strahlung und Arbeiten im Freien
- M 014: UV-Strahlenbelastung am Arbeitsplatz
- M 083: Optische Strahlung - Sicherheitsbeurteilung von LEDs
- M 085: Optische Strahlung - Gefährdung durch sichtbares Licht und Infrarotstrahlung
- M 086: Optische Strahlung - Hitzebelastung am Arbeitsplatz
- Videos
- UV-Strahlenbelastung am Arbeitsplatz
- Reports
- Nr. 32: UV-Strahlungsbelastung am Arbeitsplatz - Strahlerkatalog
- Nr. 34: Solare UV-Strahlungsbelastung von Arbeitern im Straßenbau
- Nr. 51: Projekt SAFE-LED - Gesundheitsrisiken durch neuartige Hochleistungs-Leuchtdioden (LED)
- Weitere Informationen
- UV-Schutz - Sonne ohne Schattenseiten
www.auva.at/gesundehaut
- Folder: Sonnenschutz
Folder "Sonnenschutz - Sonne ohne Schattenseiten"
- Poster: Sonnenschutz am Bau
Poster Sonnenschutz
- UV-Schutz - Sonne ohne Schattenseiten
Kurse
Fachseminar "Lampen und Leuchten am Arbeitsplatz - Verordnung optische Strahlung (VOPST)"
Fachseminar "Scheinwerfer in der Veranstaltungstechnik - Gefährdungsbeurteilung nach VOPST"