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COVID-19-Infektion als Berufskrankheit

Die Erkrankung an COVID-19 kann, unter bestimmten Voraussetzungen insbesondere bei Versicherten in Gesundheitsberufen, als Berufskrankheit anerkannt werden.


Seit Dezember 2020 werden in der Rehabilitationsklinik Tobelbad an der Abteilung für Berufskrankheiten und Arbeitsmedizin auch Versicherte mit Folgeerscheinungen nach COVID-19-Erkrankung, gekennzeichnet durch vielfältige Beschwerden wie Atemnot, Müdigkeit und Erschöpfung (Fatigue), Konzentrationsstörungen, Gedächtnisproblemen, Kopfschmerzen, Gliederschmerzen, Geruchs-und Geschmacksstörungen etc. zur stationären Rehabilitation aufgenommen.

Unser Angebot umfasst neben der optimalen ärztlichen und pflegerischen Betreuung die gezielte und individuelle Rehabilitationsbehandlung der COVID-19-Folgen u.a. durch Atemübungen, Atemmuskeltraining, Kraft- und Ausdauertraining, Physiotherapie, Ergotherapie und psychologische Unterstützung. Riechtraining ist hilfreich bei Geruchs- und Geschmacksstörungen. Zusätzliche Einbindung der Sozialberatung im Haus gewährleistet Hilfestellungen bei Problemen am Arbeitsplatz.


Nähere telefonische Auskünfte zum Rehabilitationsaufenthalt:
Medizinisches Sekretariat der Abteilung:

Tel.: +43 5 93 93-53701

Für allgemeine Fragen zu COVID als Berufskrankheit:

Tel.: +43 5 93 93-53765