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FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Versichertengruppe Schülerinnen und Schüler


Für welche Schülerinnen und Schüler besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz?

Der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegen im Wesentlichen Schülerinnen und Schüler an öffentlichen oder privaten... 

  • allgemeinbildenden Pflichtschulen (z. B. Volksschule, Mittelschule)
  • allgemeinbildenden höheren Schulen
  • berufsbildenden Schulen und Akademien

 

ACHTUNG! Grundsätzlich spielt die Staatsbürgerschaft des Kindes keine Rolle. Bei Kindern aus der EU, dem EWR-Raum oder aus der Schweiz spielt für die Versicherungszuständigkeit der Wohnsitz des Kindes eine wesentliche Rolle. Im Zweifel bitte eine Anfrage an die AUVA stellen. 

Was muss ich tun, um mein Kind bei der gesetzlichen Unfallversicherung anzumelden?

Beim gesetzlichen Unfallversicherungsschutz für Schülerinnen und Schüler handelt es sich um eine gesetzliche Pflichtversicherung. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. 

Habe ich als Pädagogin eine Meldepflicht, wie viele Kinder aktuell bei mir sind?

Nein.

Welche genauen Rahmenbedingungen müssen gegeben sein, damit Schulkinder in der Nachmittagsbetreuung unter dem AUVA-Versicherungsschutz stehen?

Im Rahmen der Schülerunfallversicherung sind jene Unfälle geschützt, die sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der die Versicherung begründenden Schulausbildung ereignen. Bei der Nachmittagsbetreuung im Rahmen eines Ganztagesschulbetriebs ist jedenfalls Unfallversicherungsschutz gegeben. Für allfällige weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die AUVA. 

Gilt der Versicherungsschutz auch bei Wegunfällen? Unter welchen Voraussetzungen (Stichworte: Fahrgemeinschaft, Unterbrechung des Weges, bei den Großeltern übernachtet, Auto, Fahrrad, Öffentliche Verkehrsmittel etc.)? 

Versicherungsschutz besteht auch bei Wegunfällen auf dem direkten Weg vom ständigen Aufenthaltsort zur Schule und zurück. Auch Fahrgemeinschaften sind geschützt. Welches Verkehrsmittel gewählt wird, ist nicht von Bedeutung. Ein im privaten Interesse gewählter Umweg ist grundsätzlich nicht versichert. Kurze Unterbrechungen schaden dem Versicherungsschutz in der Regel nicht.

Für detailliertere Informationen steht die AUVA gerne zur Verfügung. 

Gilt der Versicherungsschutz auch bei Ausflügen, Skikursen, Landschulwochen und ähnlichem?

Geschützt sind Unfälle, die mit der Ausbildung in einem ursächlichen Zusammenhang stehen (z. B. bei der Teilnahme an Unterrichtsveranstaltungen, Exkursionen, Wandertagen, Sport- und Projektwochen, schulbezogenen Veranstaltungen und gesetzlich geregelten Berufsorientierungen).  

Ich fahre mit meiner Klasse im Juni auf Abschlussreise nach Kroatien. Dafür brauche ich eine Versicherung. Wie muss ich da vorgehen?

Versicherungsschutz besteht nur bei einer Schulveranstaltung oder einer schulbezogenen Veranstaltung (z. B. Sprachreise mit der ganzen Klasse, schulprojektbezogene Reisen). Die klassische Maturareise steht somit nicht unter Versicherungsschutz.  

Ist mein Kind bei Exkursionen, Wandertagen, Sportwochen unfallversichert?

Bei einer Schulveranstaltung oder einer schulbezogenen Veranstaltung besteht Unfallversicherungsschutz. Ebenso sind Schülerinnen und Schüler bei einer vorgeschriebenen praktischen Tätigkeit sowie einer außerschulischen individuellen Berufsorientierung unfallversichert. 

  • Schulveranstaltungen sind: Lehrausgänge, Exkursionen, Wandertage, Sporttage, Berufspraktische Tage bzw. Berufspraktische Wochen, Sportwochen, Projektwochen 

  • Schulbezogene Veranstaltungen: Veranstaltungen, die nicht Schulveranstaltungen sind, können von der Schulpartnerschaft (Klassen- bzw. Schulforum bzw. Schulgemeinschaftsausschuss) zu schulbezogenen Veranstaltungen erklärt werden, z. B. Wettbewerbe in Aufgabenbereichen einzelner Unterrichtsgegenstände (also Mathematik- oder Spracholympiaden, Sportfeste, Sportwettkämpfe im Rahmen der Schülerligen u. Ä.)

  • Praktische Tätigkeit, die im Lehrplan vorgeschrieben (z. B. vorgeschriebenes Ferialpraktikum) oder üblich ist.

  • Individuelle Berufsorientierung: Die individuelle Berufsorientierung kann außerhalb der Unterrichtszeit (Ferien bzw. nach dem Schulunterricht) pro Betrieb und Kalenderjahr maximal 15 Tage in Anspruch genommen werden. Diese kann von Schülerinnen und Schüler im oder nach dem achten Schuljahr in Anspruch genommen werden. Wichtig ist jedoch, dass die Schülereigenschaft bei der jeweiligen Berufsorientierungsmaßnahme gegeben ist. 

Was passiert mit den Unfallmeldungen? Welche Konsequenzen ergeben sich möglicherweise daraus?

Die Unfallmeldung dient dazu, Leistungsansprüche zu überprüfen und gegebenenfalls zu gewähren. Wird keine Unfallmeldung erstattet, kann dies zivilrechtliche Folgen für den Träger der Bildungseinrichtung nach sich ziehen. 

Worin besteht für die Versicherten der Unterschied, ob bei den Leistungen die Kranken- oder die Unfallversicherung zum Tragen kommt?

Die Behandlung nach einem Unfall ist grundsätzlich gleichwertig. Dennoch werden zum Teil in der Unfallversicherung bessere Leistungen gewährt, beispielsweise beim Zahnersatz und bei der prothetischen Versorgung. Zudem gibt es in diesen Bereichen keine Selbstbehalte oder Zuzahlungen. In der Unfallversicherung gibt es darüber hinaus bei bleibenden Behinderungen Geldleistungen, die unter Umständen lebenslang ausbezahlt werden.  

Wie kommen Schülerinnen und Schüler bzw. die Eltern zur Kostenübernahme der neuen Brille, wenn bei einem Unfall mit leichter Körperverletzung die Brille beschädigt wird?

Durch die Unfallmeldung wird die AUVA über den Brillenschaden informiert und nimmt Kontakt mit dem gesetzlichen Vertreter auf. Unter Vorlage der saldierten Rechnung sowie einer Bestätigung, dass es sich um einen gleichwertigen Ersatz zur zerstörten Brille handelt, ersetzt die AUVA die Kosten.  

Unter welchen Voraussetzungen übernimmt die AUVA die Hubschrauberbergungskosten?

Für Bergungskosten (Bergrettung) und Transportkosten (z. B. Hub­schrauber) besteht ein Anspruch auf Ersatz gegen die AUVA nur, wenn die Bergung medizinisch erforderlich war und der weitere Transport zur Unfallheilbehandlung in eine AUVA-Einrichtung führt. Dasselbe gilt auch für Überstellungstransporte. Erfolgt die Einlieferung/Überstellung in ein anderes Krankenhaus, ist im Regelfall der Krankenversicherungsträger zur Über­nahme dieser Kosten verpflichtet. Für Hubschrauber-Transportkosten bestehen Höchstgrenzen, die zwischen den Flugrettungsbetreibern und den Sozialversicherungsträgern ausverhan­delt wurden. Die Verrechnung erfolgt zwischen diesen.  

Warum muss die Unfallmeldung (so genau) ausgefüllt werden (Stichworte: gesetzlich, Statistik, Infos für Präventionsarbeit)?

Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass die Unfallmeldung auf einem vom zuständigen Unfallversicherungsträger aufzulegenden Vordruck zu erstatten ist. Die ausführliche Informationserhebung erfolgt, um das Leistungsfeststellungsverfahren möglichst effizient durchzuführen. Das ausführliche Formular dient auch statistischen Zwecken sowie der Präventionsarbeit. 

Wem bzw. wohin sind die Unfälle zu melden?

Jeder Unfall, der mit der Ausbildung in ursächlichem Zusammenhang steht, muss der AUVA gemeldet werden, damit Leistungen erbracht werden können.

Die Schuldirektion ist gesetzlich zur Meldung von Unfällen verpflichtet. Die Meldung ist an die örtlich zuständige Landesstelle oder Außenstelle der AUVA zu richten. Diese Kundendienststellen stehen auch für Auskünfte zur Verfügung. 

Wie sind die Unfälle zu melden (Post, E-Mail, online)?

Ein entsprechendes Formular ist auf der Homepage der AUVA (www.auva.at) und auch im UV-Portal (www.meine-uv.at) abrufbar. Das Formular ist auszudrucken, auszufüllen und zu unterfertigen sowie an die örtlich zuständige Landesstelle zu übermitteln. 

Bis wann sind Unfälle zu melden?

Die Schulen haben jeden Unfall, durch den eine versicherte Person (Schülerinnen und Schüler) getötet oder körperlich geschädigt worden ist, längstens binnen fünf Tagen dem zuständigen Träger (AUVA) auf einem von diesem aufgelegten Vordruck zu melden. 

Sollen Unfälle nachgemeldet werden, von denen man erst später erfahren hat (Ablauffrist)?

Ja.  

Wer zahlt die Unfallversicherung der Schüler und Schülerinnen?

Für diese soziale Unfallversicherung werden keine Beiträge eingehoben. Die Finanzierung erfolgt aus dem Familienlasten-Ausgleichsfonds und dem Budget der AUVA.