Ziel des Seminars
Die Radonschutzverordnung (RnV) regelt, was bei dem radioaktiven Gas Radon am Arbeitsplatz (und in Wohnungen) zu beachten ist. Die RnV regelt für Betriebe, wo, ab wann und wer welche Schritte setzen muss, um die Gefährdung durch Radon so gering wie möglich zu halten. Der Kurs informiert, welche Betriebe betroffen sind, welche Messungen durchzuführen sind und welche Maßnahmen sich daran knüpfen. Es wird geklärt, welche Referenzwerte unterschritten werden sollten, welche effektive Dosen eingehalten werden müssen und unter welchen Umständen Radonschutzbeauftragten benötigt werden.
Zielgruppe
- Für Radonschutz verantwortliche Personen (§ 99 StrSchG 2019)
- Zukünftige Radonschutzbeauftragte
- Fachpersonal, das mit Planung, Errichtung und Gefährdungsbeurteilung an Arbeitsplätzen beschäftigt ist
Seminarinhalte
- Überblick Strahlenschutz
- Aktuelle Gesetzgebung, insbesondere die neue RnV
- Gefährdungsbeurteilung und Fachkunde nach der RnV
Info und Anmeldung
Hinweis:
Dieser Kurs wird erst bei einer ausreichenden Anzahl an Anmeldungen organisiert.
Auskunft:
Schulungsbüro der AUVA-Hauptstelle (HUB)
E-Mail: HUB-Schulung@auva.at