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Berufskrankheitenliste


Berufskrankheiten sind Schädigungen der Gesundheit durch die versicherte Tätigkeit. Sie sind in einer Liste als Anhang (Anlage 1) zum ASVG angeführt. 

Durch eine Generalklausel stehen auch Krankheiten unter Versicherungsschutz, die nicht in dieser Liste enthalten sind: sie müssen nachweisbar berufsbedingt sein und durch schädigende Stoffe oder Strahlen hervorgerufen werden.

Neue Gefahren in der Arbeitswelt, aber auch neue Erkenntnisse über Auswirkungen von Schadstoffen oder Belastungen führen dazu, dass die Liste der Berufskrankheiten immer wieder ergänzt wird.

Liste der Berufskrankheiten

Sie können hier die aktuelle Liste öffnen:
Liste der Berufskrankheiten (PDF, 478 KB) 

Ergänzung:
Übersicht: Krebserkrankung als Berufskrankheit
Die "Übersicht: Krebs als Berufskrankheit" bietet Informationen zu Krebserkrankungen, die einen Bezug zu Berufskrankheiten (lt. Anlage 1 des ASVG ) haben können. Es werden darin - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - krebserzeugende Stoffe und deren Einstufungen, mögliche Tumorlokalisationen sowie mögliche Expositionen aufgeführt und den betreffenden Berufskrankheiten zugeordnet. Arbeitsmedizinerinnen und -mediziner sowie Ärztinnen und Ärzte sollen dadurch bei der Feststellung eines "begründeten Verdachts" als Voraussetzung für eine Berufskrankheiten-Meldung unterstützt werden. Es ist daraus allein allerdings kein Anspruch auf Anerkennung als Berufskrankheit ableitbar.
Krebs-BK-Übersicht (PDF, 1 MB)

Meldung

Grundsätzlich ist jeder Verdacht auf eine Berufskrankheit zu melden (§ 363 Abs. 1 und 2 ASVG).

Bei Verdacht auf eine Berufskrankheit durch Infektion mit dem Coronavirus sind jedenfalls Fälle zu melden, in denen ein positiver Test auf COVID-19 (SARS-CoV-2) vorliegt und der Verdacht auf einen beruflichen Zusammenhang gegeben ist.
Dazu ist ein Nachweis eines in einer Apotheke oder eines ärztlich durchgeführten Antigen- oder PCR-Tests erforderlich.

Die Beurteilung, ob eine Berufskrankheit vorliegt, obliegt dem Unfallversicherungsträger.
Im Zweifel erstatten Sie bitte eine Berufskrankheiten-Meldung.

Auf die Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (z. B. Dokumentationspflicht) wird hingewiesen.

Die Meldungen können Sie über das Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung elektronisch auf sicherem Weg erstatten.

Ärztliche Meldung - meineuv.at

Meldung durch das Unternehmen - meineuv.at

Weitere Serviceangebote der Unfallversicherung finden sie unter:

www.meineuv.at


www.meineuv.at

Häufigste Berufskrankheiten

  • Lärmschwerhörigkeit: 559
  • Infektionskrankheiten: 5.776
  • Bösartige Neubildungen der Lunge: 101
  • Hauterkrankungen: 101
  • Erkrankung der Atemwege und der Lunge durch chem. irritativ wirkende Stoffe: 67


Im Jahr 2021 wurden 6.743 Berufskrankheiten Erwerbstätiger anerkannt.

Begutachtung - Statistikdaten

Erfassung von Statistikdaten bei der Begutachtung von Berufskrankheiten:
Deckblatt für Berufskrankheiten-Gutachten.dot (Word, 36 KB)

Werteliste ICD-10-Code.xls (PDF, 221 KB)  

Werteliste Exposition.xls (PDF, 316 KB)