Ziele
- Verständnis der Grundlagen vor allem des organisatorischen Brandschutzes, aber auch des baulichen Brandschutzes
- Übung im Umgang mit Mitteln der ersten- und erweiterten Löschhilfe
- Wissen um das Verhalten bei Räumungen/Evakuierungen und die Aufgaben von Evakuierungshelfern
Gesetzliche Grundlagen:
Laut § 44a Arbeitsstättenverordnung (AStV) muss jeder Betrieb, der keinen Brandschutzbeauftragten, Brandschutzwart oder eine Brandschutzgruppe hat (....), eine Person (den Evakuierungsbeauftragten) benennen, die im Brandfall besondere Maßnahmen setzen kann - z. B. die Mittel der ersten Löschhilfe im Brandfall anzuwenden.
Zielgruppe
- Personen, die als Evakuierungsbeauftragter vorgesehen sind
- Vertreter von Unternehmen, Organisationen und Einrichtugnen, die das Sicherheitsbewusstsein ihrer Mitarbeiter und das Verhalten unter Extrembedingungen (Brandalarm, Räumungsalarm udg.) verbessern wollen.
Inhalte
- Rechtliche Grundlagen
- Baulicher und organisatorischer Brandschutz
- Erste und erweiterte Löschhilfe
- Evakuierung und Räumung
- Evakuieren - psychologische Aspekte
Info und Anmeldung
Nächster Termin wird bekannt gegeben.