Beim Einsatz handgeführter Geräte mit Zweitaktmotor ist der Ersatz von Tankstellenbenzin durch Alkylatbenzin (Gerätebenzin) gesetzlich vorgeschrieben. Alkylatbenzin ist nahezu benzol-, schwefel-, blei- und aromatenfrei.
Aufkleber "Ich tanke benzolfrei!":
- rund, 40 mm Durchmesser, konturgestanzt
- zu jeweils 6 Stück auf A6 Trägerbogen angeplottet
- mit permanenter Endhaftung
- säure-, lösemittel- und UV-beständig
Mehr Infos zum Benzolverbot unter:
M.plus 340.5 Krebserzeugende Arbeitsstoffe bei handgeführten Arbeitsmitteln mit Zweitaktmotor