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Elektronische Rechnungen


Seit 01.01.2016 gibt es die Möglichkeit der E-Rechnungslegung an die AUVA.

Die AUVA arbeitet mit Nachdruck daran, ihre administrativen Prozesse zu optimieren und diese mittels elektronischer Datenübermittlung effizient zu unterstützen. Daher hat sich die AUVA zum Ziel gesetzt, Rechnungen auch in elektronischer Form zu akzeptieren. 

Die E-Rechnungen müssen den jeweils gültigen österreichischen gesetzlichen Vorschriften (insbesonders dem § 11 UStG, der UStV und den UStR) sowie den, in der Zustimmungserklärung angeführten, Anforderungen der AUVA entsprechen.

Wenn Sie uns künftig E-Rechnungen senden wollen, ersuchen wir Sie, die Zustimmungserklärung ausgefüllt und firmenmäßig gezeichnet an folgende Adresse zu retournieren:

Allgemeine Unfallversicherungsanstalt
Hauptstelle - HBE
Wienerbergstraße 11
1100 Wien

oder elektronisch an das folgende Postfach zu übermitteln:
E-Mail: HBE-SAP@auva.at

Zustimmungserklärung zur E-Rechnungslegung an die AUVA

Zustimmungserklärung (PDF, 618 KB)