M.plus 340.5 Krebserzeugende Arbeitsstoffe bei handgeführten Arbeitsmitteln mit Zweitaktmotor
Dieses Merkblatt bietet Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, Führungskräften und Präventivfachkräften Basis-Informationen zur Problematik von benzolhaltigem Tankstellenbenzin in Arbeitsmitteln, wie z. B. Motorsägen, zum Ersatzstoff "Alkylatbenzin" und zum Benzolverbot, das seit 1. Juni 2015 für handgeführte zweitaktmotorbetriebene Arbeitsmittel gilt. Benzol ist eindeutig krebserzeugend.
Mehr zu krebserzeugenden Arbeitsstoffen, Informationsmaterialien und Service-Angeboten unter: www.auva.at/krebsgefahr
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