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Künstliche Mineralfasern - KMF (Keramikfasern und "alte" Mineralwolle)


Andere Namen

Keramikfasern, Schlackenwolle, "alte" Glas- und Steinwolle (ohne EUCEB/RAL Kennzeichnung)

Chemische Formel

Formel unterschiedlich je nach Verbindung

Kennzeichnung

Kennzeichnung nach CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) mit Signalwort, Piktogrammen und H-Sätzen (Hazard-Statement).

Signalwort:
Achtung oder Gefahr

Piktogramme:

Piktogramm GHS08 Gesundheitsgefahr


H-Sätze:

  • H315: Verursacht Hautreizungen.
  • H350: Kann Krebs erzeugen (gilt nur für feuerfeste Keramikfasern).
  • H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).           
  • H372 Schädigt die Organe (alle betroffenen Organe nennen) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).    

Aussehen

  • faserförmig: Definition Faser (F):
    • Länge > 5 μm
    • Durchmesser < 3 μm
    • Länge/Dmr. > 3 : 1
  • Farbe: gelb, beige etc.

Geruch

geruchlos

Eigenschaften

wärmeisolierend, schallisolierend etc.

Vorkommen

künstlich erzeugt

Grenzwerte

Je nach ihrer Größe (WHO-Kriterien für Fasern) , ihrer biologischen Eigenschaften und ihrer chemischen Zusammensetzung können KMF krebserzeugende Wirkung haben.
(GKV Anhang III/2020 LISTE KREBSERZEUGENDER ARBEITSSTOFFE - C Krebserzeugende Stoffgruppen und Stoffgemische Punkt 11)

Technische Richtkonzentration (TRK):

  • Tagesmittelwert (TMW): 500.000 F/m³
  • Kurzzeitwert (KZW): 2.000.000 F/m³
    (4 mal 15 Minutenmittelwert)


Für feuerfeste Keramikfasern gilt:

  • Tagesmittelwert (TMW): 300.000 F/m³

Aufnahmewege

Einatmen

Wirkung

  • akut: Reizung der Schleimhäute - Halskratzen, Husten
  • chronisch: bis zur Krebserkrankung

Krebsart

Lungenkrebs

Branchen

Bau- und Baunebengewerbe