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Basiswissen krebserzeugende Arbeitsstoffe


Nur wer über die Gefahren bestimmter Arbeitsstoffe informiert ist, kann sich und andere Personen schützen.

Krebserzeugende Arbeitsstoffe sind Arbeitsstoffe und Mischungen von Arbeitsstoffen, die Krebs erzeugen oder die Entstehung von Krebs fördern können. Die Aufnahme kann durch Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut erfolgen.

Es gibt Arbeitsstoffe, die eindeutig oder vermutlich krebserzeugend sind. Damit Sie sich schützen können, ist es wichtig, dass Sie sich informieren.

Krebserkrankungen sind für die meisten tödlichen Berufserkrankungen in der EU verantwortlich.

Ein Zusammenhang zwischen einer Krebserkrankung und der Arbeit ist oft nicht leicht feststellbar. Zwischen der Arbeit mit krebserzeugenden Arbeitsstoffen und der Krebserkrankung können viele Jahre vergangen sein. Krebserkrankungen können viele Ursachen haben.

Es zeigt sich oft erst spät, dass Krebs wegen der Arbeit entstanden ist. Manchmal sind die Betroffenen schon in Pension.

Grundsätzlich gibt es 2 Arten von krebserzeugenden Arbeitsstoffen:

  • Krebserzeugende Stoffe, die in einem Produkt enthalten sind:
    In einem Betrieb müssen krebserzeugende Arbeitsstoffe immer gekennzeichnet werden; auch nach dem Umfüllen oder wenn mehrere Arbeitsstoffe gemischt wurden.
  • Krebserzeugende Stoffe, die während des Arbeitsprozesses entstehen:
    Wenn Materialien während der Arbeit verändert oder bearbeitet werden, dann entstehen in bestimmten Fällen krebserzeugende Arbeitsstoffe oder werden freigesetzt.

Eine Grundvoraussetzung für den sicheren Umgang mit krebserzeugenden Stoffen und Produkten stellt das Erkennen ihrer gefährlichen Eigenschaften dar.

Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber ist verantwortlich für

  • die Ermittlung von Gefahren am Arbeitsplatz,
  • die Beurteilung vorhandener Gefahren am Arbeitsplatz,
  • das Setzen von Maßnahmen, damit die Gefahr so gering wie möglich ist.

 

Maßnahmen müssen entlang der Rangfolge der Schutzmaßnahmen, auch bekannt als STOP-Prinzip, gesetzt werden.

  1. Substitution (Ersatzpflicht)
  2. Technische Maßnahmen bzw.
    Organisatorische Maßnahmen
  3. Personenbezogene Maßnahmen