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Patientenrechte

Rechte

Wir informieren unsere Patientinnen und Patienten laufend über alle diagnostischen Maßnahmen sowie über die für sie vorgesehene individuelle Behandlung. Sie können auch jederzeit Einblick in ihre Krankenakte nehmen, die stets auf dem aktuellen Stand ist. Insbesondere vor medizinischen Eingriffen klären wir unsere Patientinnen und Patienten über Komplikationen und Risiken auf.

Regelmäßige Besprechungen zwischen den an der Rehabilitation beteiligten Bereichen ermöglichen eine optimale und individuelle Zielplanung.

Vor der Entlassung unserer Patientinnen und Patienten klären wir ihren Unterstützungsbedarf und versorgen sie mit umfassenden Informationen. Wenn notwendig, beziehen wir auch die Angehörigen in die Beratungen mit ein.

Patientinnen und Patienten haben das Recht, Untersuchungen oder auch eine Behandlung abzulehnen, und können jederzeit ihre Entlassung aus dem Rehabilitationszentrum Weißer Hof verlangen. Handeln sie gegen die Empfehlung des behandelnden Arztes und verlassen das Rehabilitationszentrum auf eigenen Wunsch, so müssen diese Patientinnen und Patienten mit ihrer Unterschrift bestätigen, dass sie selbst dafür die Verantwortung übernehmen. 

Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt.

Niederösterreichische Patientenvertretung

Die unabhängige Patientenvertretung vom Land Niederösterreich ist mit der individuellen Interessensvertretung betraut. Zu ihren Aufgaben zählen unter anderem:

  • Informieren über Rechte und Pflichten der Patientinnen und Patienten
  • Errichten verbindlicher Patientenverfügungen
  • Entgegennehmen von Beschwerden und Bemühen um deren Klärung


Patientinnen und Patienten haben jederzeit die Möglichkeit, ihre Anliegen vertraulich bei der NÖ Patientenvertretung anzubringen, aber auch sich über Rechte und Pflichten im Zuge eines Aufenthaltes zu erkundigen.

Patientenvertretung: 
Patientenanwalt Niederösterreich
www.patientenanwalt.com 

Tiere
Die Hausordnung des Rehabilitationszentrums Weißer Hof untersagt generell das Mitnehmen von Tieren in das Gebäude.

Ausgenommen sind Assistenz- und Therapiehunde. Diese dürfen in alle sogenannten „öffentlichen Bereiche“ mitgenommen werden. 

Assistenz- und Therapiehunde
Aus hygienischen Gründen ist der Aufenthalt von Assistenzhunden und/oder Therapiehunden in folgenden Bereichen (lt. §16 Abs. 1 NÖ KAG) nicht zulässig:

  1. Operationsbereiche
  2. Behandlungs- und Funktionsbereiche
  3. Räume zur Schutz- oder Quellenisolierung (z. B. multiresistente Keime)
  4. gesamter Stationsbereich
    Ausnahme: Assistenz- oder Therapiehund in Begleitung eines Besuchers, dann sind die „öffentlichen Bereiche“ (Gänge) gestattet
  5. im gesamten Therapiebereich
  6. Schwimmbad
  7. Sämtliche Bereiche, in denen Lebensmittel gelagert, hergestellt oder verteilt werden (z. B. Küche, Speisesäle, Stationsküchen)
    Ausnahme: Buffet-Bereich („öffentlicher Bereich“)

Pflichten

In unserem Haus arbeitet ein motiviertes und fachlich kompetentes Team, das die Patientinnen und Patienten in ihrer Rehabilitation bestmöglich unterstützt und fördert.

Gut miteinander leben
Unser Personal ist für unsere Patientinnen und Patienten da und bemüht sich um ihre baldige Genesung. Ein Rehabilitationszentrum ist eine Gemeinschaft, in der alle aufeinander angewiesen sind. Diese Gemeinschaft funktioniert besonders gut, wenn alle aufeinander Rücksicht nehmen.

Rauchen und Alkohol
Im Rehabilitationszentrum Weißer Hof gilt generelles Rauchverbot, davon ausgenommen sind gekennzeichnete Raucherzonen im Freien.

Patientinnen und Patienten sollen während ihres Aufenthaltes im eigenen Interesse den Konsum alkoholischer Getränke meiden. Alkohol beeinträchtigt die Genesung und hat in Verbindung mit Medikamenten unerwünschte Nebenwirkungen zur Folge. 

Hausordnung
Wir ersuchen unsere Patientinnen und Patienten sich an die Hausordnung des Rehabilitationszentrums Weißer Hof zu halten. Grobe Verstöße dagegen können eine vorzeitige Entlassung nach sich ziehen.

Filmen, Fotografieren und Tonaufnahmen
Das Fotografieren und Filmen ist Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörigen nur zu ausschließlich privaten und persönlichen Zwecken erlaubt, andere Personen z. B. Personal oder andere Patientinnen und Patienten dürfen nur nach ausdrücklicher Zustimmung gefilmt oder fotografiert werden.

Ohne Zustimmung des Anstaltsträgers ist das Fotografieren und Filmen von Krankenhausräumlichkeiten sowie das Anfertigen von Tonaufnahmen im Haus verboten.