Bei Tod durch eine Dienstbeschädigung ist ein Teilersatz der Bestattungskosten vorgesehen. Dieser beträgt ein Fünfzehntel der Bemessungsgrundlage.
Die Auszahlung erfolgt an denjenigen, der die Bestattungskosten trägt.
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Wir bitten die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen und ersuchen Sie es später erneut zu versuchen.