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Leistungen bei Tod nach Heeresentschädigungsgesetz


Bei Tod von Entschädigungsberechtigten sind Leistungen für Hinterbliebene vorgesehen.

Wenn der Tod Folge der Dienstbeschädigung ist, gebühren Hinterbliebenenrenten und ein Teilersatz der Bestattungskosten.

Ist der Tod eines Schwerversehrten nicht Folge einer Dienstbeschädigung besteht Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerbeihilfe.

Informationsblatt über die Leistungen für die Hinterbliebenen nach Heeresschädigungen (PDF, 2 MB)