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Leistungen für Schwerversehrte


Zusatzrente

Als Schwerversehrte gelten Entschädigungsberechtigte mit Rentenansprüchen entsprechend einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ab 50 Prozent.  Sie erhalten eine Zusatzrente von 20 Prozent der Versehrtenrente bei einer MdE von 50 Prozent bis unter 70 Prozent bzw. von 50 Prozent der Versehrtenrente bei einer MdE von 70 Prozent bis 100 Prozent.

Kinderzuschuss

Der Kinderzuschuss beträgt pro Kind 10 Prozent der Rente einschließlich Zusatzrente, aber nur bis zu einem Höchstbetrag von 76,31 Euro.

Die Versehrtenrente, die Zusatzrente und die Kinderzuschüsse dürfen zusammen die Bemessungsgrundlage nicht übersteigen.

Berechnungsbeispiel

  1. Bildung der Bemessungsgrundlage:
    € 2.100,00 mal 14 ergibt € 29.400,00

  2. Bildung der Vollrente (entspricht 100 Prozent MdE):
    Bemessungsgrundlage abzüglich 1/3:
    € 29.400,00 minus € 9.800,00 ergibt € 19.600,00

  3. Berechnung der Teilrente (60 Prozent)
    entspricht dem Teil der Vollrente laut Grad der MdE
    60 Prozent von € 19.600,00 ergibt € 11.760,00

  4. Rentenauszahlung erfolgt 14mal jährlich daher:
    € 11.760,00 dividiert durch 14 ergibt monatlich € 840,00

  5. Es besteht Schwerversehrteneigenschaft (MdE 60 Prozent).
    Zusatzrente daher 20 Prozent der Rente
    20 Prozent von € 840,00 ergibt € 168,00
    Somit ergibt sich in Summe (Rente zuzüglich Zusatzrente) monatlich: € 1.008,00

  6. Da. auch 1 Kind vorhanden ist, besteht auch Anspruch auf Kinderzuschuss (10 Prozent von Rente zuzüglich Zusatzrente).
    10 Prozent von € 1.008,00 ergibt € 100,80
    laut Gesetz beträgt der maximale Betrag des Kinderzuschusses € 76,31

  7. Gesamtanspruch beträgt somit monatlich € 1.084,31