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Entschädigungen nach Heeresentschädigungsgesetz


Entschädigungen nach Dienstbeschädigungen sollen helfen, die Minderung der Erwerbsfähigkeit und die Mehrbelastung durch Behinderung auszugleichen sowie den Lebensstandard der Entschädigungsberechtigten oder ihrer Hinterbliebenen zu sichern.

Geldleistungen

Bei schwerer gesundheitlicher Beeinträchtigung durch eine Dienstbeschädigung haben Entschädigungsberechtigte bzw. Angehörige Anspruch auf Geldleistungen:

  • Versehrtenrenten
  • Hinterbliebenenrenten
  • Witwen- bzw. Witwerbeihilfen
  • Teilersatz der Bestattungskosten

Für diese Geldleistungen nach dem Heeresentschädigungsgesetz ist die Bemessungsgrundlage entscheidend. Als Bemessungsgrundlage gilt in der Regel die Summe der Arbeitsverdienste im Kalenderjahr vor dem schädigenden Ereignis bis zur Höchstbeitragsgrundlage.