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Heeresentschädigung


Die Entschädigung der Dienstbeschädigungen von Wehrpflichtigen und Frauen im Ausbildungsdienst beim österreichischen Bundesheer erfolgt ab Juli 2016 nach dem Heeresentschädigungsgesetz (HEG). Nach diesem sind grundsätzlich die Bestimmungen für die Entschädigung nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten der gesetzlichen Unfallversicherung anzuwenden. Die AUVA vollzieht diese Aufgabe im übertragenen Wirkungsbereich für den Bund (Sozialministerium).


Informationsblatt über die Leistungen nach Heeresschädigungen (PDF, 2 MB)

Informationsblatt über die Leistungen für die Hinterbliebenen nach Heeresschädigungen (PDF, 2 MB)