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Maschinentechnische Themen


Ein normales Schnelllauftor wird als Zugangssicherung verwendet.
Kraftbetriebene bewegliche trennende Schutzeinrichtung (EN ISO 14120)
Ist das Schnelllauftor ein Sicherheitsbauteil?  

Nein, aber die steuerungstechnische Verriegelung (samt Berücksichtigung eines allfälligen Nachlaufes) muss sicherheitstechnisch korrekt ausgeführt werden (Risikobeurteilung für Festigkeit, zusätzliche Risiken wie Quetschen etc. erforderlich).

Stand 11/2018


Welcher Sicherheitsstand ist gefordert für ein altes Gummiwalzwerk BJ ca.1960 ?

Es gibt eine Checkliste der BG RCI „Walzwerke der Gummi- und Kunststoffindustrie mit Walzendurchmesser größer gleich 400 mm“ (Ausgabe 24.7.2017). Diese Checkliste ist eine Regel der Technik und ist heranzuziehen, wenn es keine spezielle gesetzliche Regelung gibt.

Stand 06/2018


Seit Oktober gibt es eine neue Beispielsammlung vom ZAI.
Dabei ist ein Punkt bei den Gesenkbiegepressen ergänzt worden.
Wie ist dieser im Zusammenhang mit den anderen Punkten zu verstehen?

(Variante 1 <-> Variante 3)

Es ist eindeutig, dass bei Variante 3 eine direkte Betätigung des Hauptventils (Hauptölstrom) durch Hand oder Fuß erfolgen muss.

Das bedeutet, dass eine direkte Betätigung ausschließlich für eine Handbetätigung zulässig ist (für Fußbetätigung gibt es kein Produkt, welches das kann).

Allerdings widerspricht diese Betätigung in den meisten Fällen realen Arbeitsbedingungen.

Stand 06/2018


Geht aus der Richtlinie einer Norm oder einer technischen Regel für Hersteller hervor, dass Gefährdungsstellen mit hohen Risikopotential (Einzugsstellen, Quetschstellen usw.) an der Gefahrenstelle selbst abgedeckt werden müssen? Müssen zwingend Schutzabdeckungen angebracht werden, obwohl der Gefährdungsbereich durch ein Schutzgitter abgesichert worden ist?

Das Risikopotential ist kein Parameter für sich alleine. Ob und wo die Schutzeinrichtung angebracht werden muss, ist das Ergebnis der Risikobeurteilung und der entsprechenden Lebensphasen. Wenn z. B. durch Öffnen der Schutztür alle gefahrbringenden Bewegungen stillgesetzt werden, ist direkt an der Gefahrstelle keine zusätzliche Abdeckung erforderlich. Wenn aber bei offener Schutztür noch Bewegungen erforderlich sind (Wartung, Instandhaltung etc.), müssen jetzt sehr wohl alle Gefahrstellen direkt abgesichert werden.

Stand 02/2018


Heben von Personen innerhalb einer Maschine – Maschine ist zur Metallbearbeitung, Kontrollstand ist zum Anheben von 0-6m Höhe => Baumusterprüfung? 

Es ist ein Konformitätsbewertungsverfahren nach Anhang IV (MSV2010) durchzuführen, wo die Baumusterprüfung nur eine Möglichkeit darstellt.

Stand 11/2017


Was ist bei der Absicherung von Paletten-Übergabestationen mittels Lichtgitter (Muting-Bereich) zu beachten?

Park- oder Staupositionen dürfen nicht im Muting-Bereich liegen.

Stand 03/2017


Welche Maßnahmen sind gegen Quetschen beim Handlauf (EN 280, EN 1777) bei Hubarbeitsbühnen (Arbeitskorb) zu treffen?

Siehe EN 280 Pkt. 5.6.9. Schutz gegen Quetschen.
Fa. Mayser hat ein Ultraschall-System für Personenschutz. Norm ist unzulänglich und daher ist keine praktisch konkrete Lösung.

Stand 08.09.2016


Info zur neuen Norm EN ISO 14120

Ersatz für EN 953: Anforderungen und Gestaltung und Bau von feststehenden und beweglichen Schutzeinrichtungen.

5,18 Klettern

5.19 Unverlierbare Befestigungsmittel

7 Verifizierung und Validierung

Scharniere bei feststehenden, trennenden Schutzeinrichtungen sind möglich, aber wegen Missbrauch problematisch.


Stand 02.06.2016


Kraftbetriebene trennende Schutzeinrichtungen - Welche Kräfte dürfen diese ausüben bzw. ist die Ansteuerung bei zu hohen Kräften gemäß eines PL auszuführen?

ÖNORM EN 953, Punkt 5.2.5.2

Kraft: ohne/mit Umkehr

Max. Kraft: 75/150 N

Max. Energie: 4/10 J

Wenn diese Werte überschritten werden, sind Maßnahmen zu treffen, um diese Werte nicht zu überschreiten. Dies kann eine SRP/CS mit entsprechendem PL erfordern - Risikograph!

Stand 02/2016


Nothalt mit Schutzkragen - wie soll dieser Aussehen? Einseitig offen? Beidseitig offen? Wo steht das?

Das Nothalt-Befehlsgerät muss

  • deutlich erkennbare, gut sichtbare und schnell zugängliche Stellteile haben;


Auch in einigen Veröffentlichungen der BIA wird darauf hingewiesen, dass die Verwendung von Schutzkrägen nicht der MRL entspricht!

Konsens:

  • Die Verwendung eines Schutzkragens ist nicht zulässig.
  • Nur in Ausnahmefällen ist ihr Einsatz gestattet und zu begründen. 
  • Der offenen Bauform ist absoluter Vorrang zu geben.  

Stand 02/2016


Ab wann ist eine Innenraumabsicherung bei hydraulischen Pressen erforderlich?

Nach der Norm ÖNORM EN ISO 693 ist keine Innenraumabsicherung vorgesehen.

Stand 09/2015


Welche zusätzlichen Bestimmungen bei Öffnungsraumbreite größer als 650 mm gibt es bei hydraulischen Pressen? 

ÖNORM EN ISO 693, Punkt 5.3.16 
Wenn größer als 650 mm, ist die 2-Hand-Schaltung als einzige Sicherheitsmaßnahme im Produktionsbetrieb nicht zulässig.

Stand 09/2015


Absturzsicherung auf Arbeitsplätzen innerhalb von Maschinen

In einem vorliegenden Fall werden von einem höher gelegten Arbeitsplatz aus, Arbeiten auf einer Palette durchgeführt. Diese wird durch eine Hebeeinrichtung in Arbeitshöhe gebracht. Befindet sich keine Palette auf der Hebeeinrichtung oder ist diese abgesenkt, besteht Absturzgefahr. Die Herstellerin bzw. der Hersteller möchte die Absturzsicherung (Zaun) so nieder gestalten, dass ein leichtes bzw. ergonomisches Arbeiten möglich ist. Dabei wird aber die erforderliche Höhe des Zaunes deutlich unterschritten.

Dazu gibt es die Norm ÖNORM EN ISO 14122-3. Die Höhen der feststehenden Absturzsicherungen sind einzuhalten oder durch eine automatische, bewegliche Absturzsicherung (in diesem Fall sogar Stand der Technik) zu ersetzen.

Stand 06/2015


Unterkriechbarkeit von optischen Schutzeinrichtungen 

Die Norm sieht eine maximale Höhe des untersten Lichtstrahls bei optischen Schutzeinrichtungen von maximal 300 mm vor (siehe ÖNORM EN ISO 13855 /6.2.2).

Wenn es vorhersehbar ist, dass berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen in nichtindustriellen Bereichen verwendet werden, z. B. bei Anwesenheit von Kindern, muss die Höhe des niedrigsten Strahles kleiner als 200 mm sein.

Eine durchgeführte Studie mit Jugendlichen zeigte, dass unter "wettbewerbsmäßigen Bedingungen" die 300 mm leicht unterkrochen werden können. Da in der Norm die Höhe des niedrigsten Strahls mit kleiner gleich 300 mm festgelegt wurde, steht es dem Anwender frei, diesen niedriger zu gestalten.

Stand 03/2015


Welche Hinweise finden sich in den Normen über die erforderlichen Höhen von Schutzzäunen? 

Ein wesentlicher Gesichtspunkt bei der Gestaltung von trennenden Schutzeinrichtungen findet sich in der Norm ÖNORM EN ISO 13857. Diese nimmt auf die Möglichkeit des Übergreifens bzw. des Durchgreifens zur Gefahrenstelle Bezug.

Ein Nomogramm regelt den Zusammenhang zwischen Höhe der Schutzeinrichtung, Höhe der Gefahrenstelle und Abstand zu dieser. Durch die Form und die Größe des Gitters wird ein Mindestabstand gegen Durchgreifen definiert.

Was die Norm allerdings nicht behandelt, ist die Annahme, dass eine Schutzeinrichtung auch überstiegen werden kann.

In der Maschinenrichtlinie Anhang I Pkt.1.4.1. wird folgende Eigenschaft an Schutzeinrichtungen gefordert:
Trennende und nichttrennende Schutzeinrichtungen dürfen nicht auf einfache Weise umgangen oder unwirksam gemacht werden können.

Das bedeutet, dass das Übersteigen ohne Hilfsmittel bei der Dimensionierung von trennenden Schutzeinrichtungen anzunehmen ist.

In einigen Fällen ist in einer C-Norm die erforderliche Höhe und Beschaffenheit von trennenden Schutzeinrichtungen vorgegeben. In sehr vielen Fällen werden Schutzzäune zur großräumigen Absicherung von integrierten Fertigungssystemen verwendet. Die dafür zuständige Norm ist die ÖNORM EN ISO 11161.

Zitat aus der Norm:
8.5.2 Anforderungen an die Konstruktion von Schutzeinrichtungen
Schutzeinrichtungen müssen nach ÖNORM EN ISO 14120 konstruiert und gebaut sein. Folgende Maße müssen für das IMS (Integriertes Fertigungssystem) verwendet werden, falls nicht anders durch Anforderungen der einzelnen Maschinen oder einer Risikobeurteilung festgelegt:

  • in Bereichen, in denen kein Zugang durch den Menschen erforderlich ist, muss die Höhe der   feststehenden und beweglichen trennenden Schutzeinrichtungen mindestens 1.400 mm betragen;
  • in Bereichen, in denen der Zugang durch den Menschen erforderlich ist (z. B. Be- und Entladen), muss die Höhe der feststehenden und beweglichen trennenden Schutzeinrichtungen mindestens 1.000 mm betragen;
  • der Abstand zwischen trennenden Schutzeinrichtungen und Boden darf 200 mm nicht überschreiten.

 

Bei der Interpretation dieses Punktes verweisen wir auf den in Fett markierten Text! Das bedeutet, wenn das Risiko eines Übersteigens (d. h. auf einfache Weise umgangen) gegeben ist, stellen die oben erwähnten Zahlenwerte nur die Mindesthöhe dar. Diese Werte stellen also keinen Freibrief aus, die Höhen auf 1.400 mm bzw. 1.000 mm zu realisieren.

Auch ist hier der Hinweis gegeben, dass durch die Anforderungen der einzelnen Maschinen andere, höhere Werte gefordert werden können.

Bei der Norm ÖNORM EN ISO 11161 handelt es sich "nur" um eine B1-Norm, die eine C-Norm nie aushebeln kann.

Zusätzlich wird im Anwendungsbereich der Norm deutlich darauf hingewiesen!
Zitat:
Diese Internationale Norm verfolgt nicht die Absicht, Sicherheitsaspekte von einzelnen Maschinen und Ausrüstung zu behandeln, die in den für diese Maschinen und Ausrüstung relevanten Normen enthalten sein können. Deshalb behandelt sie nur die Sicherheitsaspekte, die für die sicherheitsrelevante Verbindung der Maschinen und Bauteile wichtig sind. Werden Maschinen und Ausrüstung eines integrierten Fertigungssystems getrennt oder einzeln bedient, während die Schutzwirkung der Schutzeinrichtungen, die für den Produktionsbetrieb vorgesehen wurden, zeitweise überbrückt sind oder außer Kraft gesetzt wurden, gelten die für diese Maschinen und Ausrüstung relevanten Sicherheitsnormen.

Das bedeutet:

  1. Dort, wo kein Zugriff erforderlich ist, ist die Mindesthöhe 1.400 mm!
  2. Wenn es die Risikobeurteilung erfordert, ist dieses Maß zu erhöhen!
  3. Wenn es eine Empfehlung in der C-Norm gibt, ist diese zu verwenden!
  4. Die Bereiche, in denen der Zugang durch Menschen erforderlich ist, beschränkt sich auf das Übergreifen, um z. B. Teile einzulegen bzw. zu entfernen. In den meisten Fällen wird dann eine zusätzliche Absicherung durch ein optisches Sicherheitssystem erforderlich sein. Vor allem, wenn durch das Übergreifen eine Gefahrenstelle erreicht werden kann!

Stand 12/2014


Der Zugang zu einem Gefahrenbereich wird durch einen Schranken (wie bei Eisenbahnen) abgesichert. Welche Anforderungen werden an diesen Schranken gestellt, um ihn als trennende Schutzeinrichtung verwenden zu dürfen?

Ein Schranken darf verwendet werden, wenn er folgende Eigenschaften erfüllt:

  1. Ein Übersteigen ist nicht möglich. Das bedeutet eine Höhe von mindestens 1400 mm.
  2. Er darf nicht unterkriechbar sein.
  3. Sicheres Erkennen der geschlossenen Position, d. h. Schutzstellung
  4. Durch das Schließen bzw. Öffnen des Balkens dürfen keine zusätzlichen Gefahren entstehen.

Stand 09/2014


Manipulationsschutz, welche Neuerungen bringt die Norm ÖNORM EN ISO 14119?

Die Norm wird die ÖNORM EN 1088 ersetzen. Dafür werden folgende Fristen gesetzt:
ÖNORM EN ISO 14199 - gültig ab 1.3.2014
ÖNORM EN 1088 - Übergangsfrist bis 30.04.2015

Zusammenfassung:
In dieser Norm wird erstmals auf die verschiedenen Bauarten und Systeme der Türschalter eingegangen (Bauart 1 bis 4).

Es erfolgt die Festlegung verschiedener Kodierstufen der Betätiger.
Festlegung der Zuhaltekräfte.
Als wesentliche Neuerung kann die Berücksichtigung der Manipulationsanreize bei der Auswahl von Türschalter angesehen werden.
Die Serienschaltung von Türschaltern bleibt nach wie vor ungelöst und wird vermutlich im 4. Quartal d.J. durch eine Technische Richtlinie geregelt werden.

Stand 09/2014


Eine Schlagschere wird durch ein Lichtgitter abgesichert. Lange Werkstücke können außerhalb des Lichtgitters auf der Auflage gehalten werden. Bei kleinen Werkstücken ist allerdings erforderlich, dass sich die Bedienerin bzw. der Bediener mit der Hand im Schutzbereich des Lichtgitters befindet und somit kein Hub ausgelöst werden kann. Bei Unwirksam machen des Lichtgitters in dieser Betriebsart entsteht bei kleinen Werkstücken aufgrund der Niederhalter eine erhöhte Gefahr. Was kann dagegen unternommen werden?

Kipplamellen würden durch Abschalten bei Betätigung (z. B. durch Hand) ein Abwärtsfahren des Niederhalters verhindern. Solange der Niederhalter nicht in Arbeitsstellung ist, kann auch die Schere keine gefährliche Bewegung ausführen.

Stand 12/2013


Trennende Schutzeinrichtung - wann ist eine Überwachung nötig?

Laut MSV 2010 ist eine Maschine mit feststehender, trennender Schutzeinrichtung ohne sonstiger Maßnahme in Ordnung.

Beispiel:
Die trennende, feststehende Schutzeinrichtung ist angeschraubt und nur mit Werkzeug zu lösen. Soweit möglich, dürfen trennende Schutzeinrichtungen nach Lösen der Befestigungsmittel nicht in der Schutzstellung verbleiben. Wird dies nicht erfüllt, ist die Herstellerin bzw. der Hersteller der Maschine gezwungen, dies auch zu begründen.

Allerdings sind die grundsätzlichen Sicherheitsziele in der MRL einzuhalten. Unter Punkt 1.4 findet man Folgendes:

1.4. Anforderungen an Schutzeinrichtungen

1.4.1. Allgemeine Anforderungen

Trennende und nichttrennende Schutzeinrichtungen

-  …

-  dürfen nicht auf einfache Weise umgangen oder unwirksam gemacht  werden können,

-  … 

Wenn nun die "feststehende", trennende Schutzeinrichtung zwar angeschraubt, aber zur leichteren Handhabung mit z. B. Scharnieren ausgestattet wird, ist der vorhersehbare Missbrauch (nicht wieder anzuschrauben!) absehbar. Wenn dieser Missbrauch zu Verletzungen führen kann, ist eine zusätzliche Verriegelung wie bei beweglich, trennenden Schutzeinrichtungen vorzusehen.

Für die Betreiberin bzw. den Betreiber gilt, dass sie bzw. er lt. ASchG zu evaluieren hat. Wenn die Gefahr erkannt wird, sind Maßnahmen zu setzen. Dabei ist der Stand der Technik zu berücksichtigen und die "beste Lösung" umzusetzen. Dies ist ein Sicherheitstürschalter zur Erkennung, ob die Schutzeinrichtung auch in Schutzstellung ist.

Stand 02/2013


Muss ein einsehbarer, betretbarer Schutzbereich, der mit einer Zuhaltung gesichert ist, immer über eine innenliegende Notentriegelung (oder Alternative) verfügen?

Ja, eine Notentriegelung ist erforderlich, wobei in diesem Fall von einer Fluchtentriegelung zu sprechen ist. Sie ist so zu montieren, dass die Entriegelung (Öffnung) auf einfache Art und Weise betätigt werden kann. Die Farbe dieser Einrichtung soll vorzugsweise Rot sein.

Siehe dazu MRL 1.5.14.:
Risiko, in einer Maschine eingeschlossen zu werden:
Die Maschine muss so konstruiert, gebaut oder ausgerüstet sein, dass eine Person nicht in ihr  eingeschlossen wird oder falls das nicht möglich ist, dass eine eingeschlossene Person Hilfe herbeirufen kann.

Stand 12/2012