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Optische Strahlung - Gefährdung durch sichtbares Licht und Infrarotstrahlung, M 085


Titelbild des Merkblattes M 085, Optische Strahlung - LichtIn der Verordnung „Optische Strahlung“ (VOPST) sind Grenzwerte für ultraviolette Strahlung (UV), sichtbares Licht (VIS) und Infrarotstrahlung (IR) festgelegt. Sie gelten in Arbeitsstätten, auf Baustellen und an auswärtigen Arbeitsstellen.
Dieses Merkblatt behandelt die Bereiche sichtbares Licht und Infrarotstrahlung.
In der Praxis gibt es zahlreiche Arbeitsplätze, an denen sichtbares Licht und Infrarotstrahlung in einem überdurchschnittlichen Maß auftreten, wie zum Beispiel bei Schmelzbädern in der metallverarbeitenden Industrie (IR und VIS) aber auch in Krankenhäusern (VIS aufgrund von OP-Leuchten).

Merkblatt (PDF, 2 MB)