Unfallversicherung für Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahr
Seit dem Schuljahr 2010/2011 sind Kindergartenkinder versichert, wenn
- sie nach Landesgesetzgebung zum Besuch einer institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung verpflichtet sind und
- die Kinderbetreuungseinrichtung im Ausmaß von mindestens 16 Stunden besuchen.
Der Versicherungsschutz besteht nur im letzten Jahr vor der Schulpflicht. Die Versicherung beginnt mit dem Tag, an dem das jeweilige Unterrichtsjahr im Sinne des Schulzeitgesetzes beginnt - auch wenn das Kind schon vorher diesen Kindergarten besucht hat. Die Definition der institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen wird durch die jeweiligen Landesgesetze näher ausgeführt.
Versicherungsschutz
Als Arbeitsunfälle gelten für die definierten Kindergartenkinder Unfälle, die sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit dem die Versicherung begründenden Besuch einer institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung ereignen.
Meldepflicht
Der Unfall muss der AUVA gemeldet werden, damit Leistungen erbracht werden können. Meldepflichtig sind die institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen.
Meldung
Die Meldungen können sie über das Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung elektronisch auf sicherem Weg erstatten:
Meldung für Personen in Bildungseinrichtungen - meineuv.at
Weitere Serviceangebote der Unfallversicherung finden Sie unter:
Versicherteninformation
Versicherteninformation Kindergartenkinder (386.7 KB)
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Beispiele von häufig gestellten Fragen zur Versichertengruppe Kindergartenkinder:FAQ - Häufig gestellte Fragen
Weitere Fragen
Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Leistungsabteilung der jeweils zuständigen AUVA-Landesstelle:
Sicherheitserziehung
Kinder spielerisch zur Sicherheit bringen - dafür hat die AUVA viele Medien, die Sie kostenlos beziehen können. Einige, die sich auch im Kindergarten gut einsetzen lassen, finden Sie unter folgendem Menüpunkt: Medien
Kontakt
Steiermark und Kärnten
AUVA-Landesstelle Graz, Göstinger Straße 26, 8020 Graz
Tel.: +43 5 93 93-33000
E-Mail: GLA-DE@auva.at
Oberösterreich
AUVA-Landesstelle Linz, Garnisonstraße 5, 4010 Linz
Tel.: +43 5 93 93-32390
E-Mail: LLA-DE@auva.at
Salzburg, Tirol und Vorarlberg
AUVA-Landesstelle Salzburg, Dr.-Franz-Rehrl-Platz 5, 5010 Salzburg
Tel.: +43 5 93 93-34000
E-Mail: SLA-DE@auva.at
Wien, Niederösterreich, Burgenland
AUVA-Landesstelle Wien, Vienna Twin Towers, Wienerbergstraße 11, 1100 Wien
Tel.: +43 5 93 93-31000
E-Mail: WLA-DE@auva.at