Die Sicherheitsfachkräfte unterstützen den Arbeitgeber bei der Umsetzung der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung.
Durch Unterstützung
- bei der Planung von Arbeitsstätten
- bei der Beschaffung oder Änderung von Arbeitsmitteln
- bei der Einführung oder Änderung von Arbeitsverfahren und bei der Einführung von Arbeitsstoffen
- bei der Erprobung und Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung
- in arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen und sonstigen ergonomischen und arbeitshygienischen Fragen, insbesondere der Gestaltung der Arbeitsplätze und des Arbeitsablaufes,
- bei der Organisation des Brandschutzes und von Maßnahmen zur Evakuierung
- bei der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren (Evaluierung),
- bei der Festlegung von Maßnahmen zur Gefahrenverhütung (Evaluierung)
- bei der Organisation der Unterweisung und bei der Erstellung von Betriebsanweisungen
- bei Verwaltungsverfahren im Sinne des 8. Abschnittes ASchG (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz)