Die Arbeitsmediziner/innen unterstützen den Arbeitgeber bei der Umsetzung des Gesundheitsschutzes, der auf die Arbeitsbedingungen bezogenen Gesundheitsförderung und der menschengerechten Arbeitsgestaltung.
Durch Unterstützung
- in allen Fragen der Erhaltung und Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz und der Verhinderung arbeitsbedingter Erkrankungen,
- bei der Planung von Arbeitsstätten,
- bei der Beschaffung oder Änderung von Arbeitsmitteln,
- bei der Einführung oder Änderung von Arbeitsverfahren und bei der Einführung von Arbeitsstoffen,
- bei der Erprobung und Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung,
- in arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen und sonstigen ergonomischen und arbeitshygienischen Fragen, insbesondere der Gestaltung der Arbeitsplätze und des Arbeitsablaufes,
- bei der Organisation der ersten Hilfe,
- in Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsprozess,
- bei der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren (Evaluierung),
- bei der Festlegung von Maßnahmen zur Gefahrenverhütung (Evaluierung),
- bei der Organisation der Unterweisung und bei der Erstellung von Betriebsanweisungen und
- bei Verwaltungsverfahren im Sinne des 8. Abschnittes ASCHG (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz)