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Versicherungs- und Leistungsrecht


Die Abteilung für Koordination und Rechtsangelegenheiten des Versicherungs- und Leistungswesens ist zuständig für die Angelegenheiten dieser beiden Rechtsbereiche.

Sie ist koordinierend im Sinne einer gleichen fachlichen Ausrichtung aller mit Fragen des Versicherungswesens und des Leistungswesens befassten Stellen der AUVA tätig.

Zu ihren Aufgaben gehören:

  • Führung von Verfahren vor dem Sozialministerium und dem Verwaltungsgerichtshof in Verfahren in Verwaltungssachen, vor dem Obersten Gerichtshof in Sozialgerichtsverfahren, 
  • Bearbeitung von Beschwerden bei der Volksanwaltschaft oder dem Sozialministerium, 
  • Fachliche Koordination der Tätigkeiten der Leistungsabteilungen (zur Feststellung von Versicherungsleistungen) sowie der Rechtsabteilungen (für Sozialgerichtsverfahren) der Landesstellen,
  • Behandlung von Fragen des Versicherungsrechts und des Leistungsrechts mit gesamtösterreichischer Bedeutung.
  • Bearbeitung und Auskunftserteilung von Versicherungsangelegenheiten im Bereich An- und Abmeldung von Volontären, Personen in Beschäftigungstherapie, Personen in Ausbildungslehrgängen, Zusatzversicherung für Mitglieder von Hilfsorganisationen sowie Versicherung von Rehabilitanden und Funktionären.


Die Feststellung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und etwaiger Entschädigungen im Einzelfall erfolgt in den Leistungsabteilungen der Landesstellen; diese erteilen auch Auskünfte im Leistungsrecht.

Verfahren vor den Sozialgerichten in erster und zweiter Instanz werden von den Rechtsabteilungen der Landesstellen geführt.

Für andere Rechtsangelegenheiten und für Fragen der Entgeltfortzahlung nach Unfällen ist die Abteilung HGR zuständig.

Die Verfahren in Verwaltungssachen sind vor dem Bundesverwaltungsgericht zu führen.