Zu den Aufgaben des Rechtswesens (der Abteilung HGR) zählen unter anderem:
- Stabsstelle und Anlaufstelle in allen rechtlichen Belangen (vor allem Datenschutzangelegenheiten, Krankenanstaltenrecht, Medizinrecht, Arbeitnehmerschutzrecht, Haftungs- und Regressrecht, Entgeltfortzahlung)
- Formulierung von Verträgen
- Rechtliche Betreuung der Behandlungseinrichtungen, vor allem der Rehabilitationszentren der AUVA
- Ausarbeitung interner Rechtsvorschriften
- Mitwirkung an Betriebsvereinbarungen
- Kundmachung von Dienstanweisungen
- Abgabe von Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen im Begutachtungsverfahren
- Koordinationsaufgaben betreffend die Rechtsabteilungen der Landesstellen im Rahmen der ihnen zugewiesenen Aufgaben (z. B. Regressangelegenheiten, Elektronischer Rechtsverkehr)
- Abhalten von Fachvorträgen im Rahmen anstaltseigener Schulungsprogramme und auch über Einladung anstaltsfremder Institutionen