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Bauwesen



Zielsetzung
Die Zielsetzung der Organisationseinheit ist die effiziente Umsetzung der gestellten Aufgaben entsprechend dem Grundsatz der Richtigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit, insbesondere unter Berücksichtigung der Rechtmäßigkeit sowie der Termin- und Kostentreue.

Aufgabengebiet
Technische und wirtschaftliche Beratung der Generaldirektion, der Landesstellen und der Verwaltungsleitungen in Zusammenhang mit der Ausarbeitung von technischen Kriterien als Entscheidungsgrundlage sowie von Kostenschätzungen für Bauvorhaben, für den Investitionsplan und für Liegenschaftsangelegenheiten.

Alle Aktivitäten in Zusammenhang mit der formalen Prüfung von Anträgen der Landesstellen und der, der Hauptstelle unterstellten Verwaltungsleitungen in Bauagenden.

Mitwirkung bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben gemäß ASVG §447 bei Anträgen an die Selbstverwaltungskörper, Schriftverkehr mit dem Hauptverband und den Ministerien, Berichtswesen, Rechnungs- und Zahlungsübersicht sowie administrative Betreuung.

Die Abwicklung von Bauvorhaben in Behandlungs- und Verwaltungseinrichtungen in Form von Grundlagenermittlung, Erstellung von Entwurfs-, Einreichungs-, Ausführungs- und Detailplanung, Erstellung von Leistungsverzeichnissen und -beschreibungen, Durchführung von Vergabeverfahren, Bauüberwachung und Rechnungswesen.