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Mesotheliom-Information


Da Mesotheliome überwiegend asbestassoziiert sind, stellen sie prinzipiell einen Verdacht auf eine Berufskrankheit dar. Im Interesse der Versicherten sollte daher jedes Mesotheliom der AUVA gemeldet werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass zustehende Versicherungsleistungen auch erbracht werden können.

Meldung

Die Meldungen können sie über das Serviceportal der gesetzliche Unfallversicherung elektronisch auf sicherem Weg erstatten:

Ärztliche Meldung eines Mesothelioms - meineuv.at

Weitere Serviceangebote der Unfallversicherung finden Sie unter:

www.meineuv.at


www.meineuv.at