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Sozialrecht


Vertretung vor den Arbeits- und Sozialgerichten

Nach Erhalt eines Bescheides der Leistungsabteilung kann - sofern man mit dessen Inhalt nicht einverstanden ist - dagegen Klage bei dem im Bescheid  genannten Gericht oder bei der AUVA schriftlich eingebracht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden.

Diese Klage muss binnen 4 Wochen (Achtung = 28 Tage !) bzw. bei Ansprüchen nach dem Bundespflegegeldgesetz binnen drei Monaten ab Zustellung des Bescheides erhoben werden.

Das Verfahren in Sozialrechtssachen ist grundsätzlich kostenfrei.

Es besteht die Möglichkeit, sich durch qualifizierte Personen (z.B. Rechtsanwälte, gesetzliche oder  freiwillige berufliche Interessenvertretungen) vertreten zu lassen.

Die Referenten der Rechtsabteilungen vertreten die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt in diesen Verfahren.

Sekretariat

N.N.
Tel.: +43 5 93 93-33501